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Vertragspartner verheimlicht Minderjährigkeit?

 
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.09.06, 21:07    Titel: Vertragspartner verheimlicht Minderjährigkeit? Antworten mit Zitat

Hi,

da es kein allgemeines Vertragsrechtsboard gibt, schreib ich es mal hier rein.

Ein Einzelunternehmer möchte eine Software programmieren lassen und wendet sich an einen ihm gekannten Programmierer. Von diesem selbst hat er die Information, er sei 18 Jahre alt. Es kommt wie es kommen muss und es treten Probleme auf. Der Unternehmer möchte nach Nichtleistung vom Werkvertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern. Nunmehr sagt der Programmierer: Tut mir ja furchtbar leid, aber der Vertrag zwischen uns war gar nicht rechtsgültig ich bin erst 17.

Was tun sprach Zeus? Kann sich unser Unternehmer auf die Information durch den Beauftragten berufen oder gilt auch hier, dass ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten der Vertrag nicht rechtsgültig war.

Danke für eure Antworten.

Fleetmaus
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Nicht ausgeschlossen ist eine Haftung aus unerlaubter Handlung.


Hm, welche soll das sein? Und wie sollte daraus der entstandene Schadensersatz ableitbar sein? Jemand eine Idee?

Fleetmaus
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::

Worin liegt denn der Schaden?


Der Schaden lag darin, dass auf Grund der Tatsache, dass die Software nicht geliefert wurde, nachweislich Gewinnausfälle in Höhe von ca. 1500 EUR entstanden.

F.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Fleetmaus hat folgendes geschrieben::
Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Nicht ausgeschlossen ist eine Haftung aus unerlaubter Handlung.

Hm, welche soll das sein? Und wie sollte daraus der entstandene Schadensersatz ableitbar sein? Jemand eine Idee?Fleetmaus

Darunter versteht man die Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB.

Es könnte eine Schädigung des Eigentums vorliegen.
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