Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Abzug Neu fürAlt in der Höhe gerechtfertigt?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Abzug Neu fürAlt in der Höhe gerechtfertigt?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 12:18    Titel: Abzug Neu fürAlt in der Höhe gerechtfertigt? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

habe mal eine Frage und wäre sehr erfreut von euch dazu mal ein paar
sachdienliche Hinweise zu bekommen.

Mit einem KFZ wurde an einer Waschstraße ein Doppel-Staubsauger umgefahren (Totalschaden). Das Gerät wurde nachweislich im Jahre 2004 für Rund 3000,- Euro angeschafft. Jetzt möchte die KFZ-Versicherung, welche den Schaden reguliert, für das Gerät rund 30% ZW-Abzug in Anrechnung bringen. Dies wird begründet mit einer erhöhten Abnutzung des Gerätes im Bereich des Motors, Verschleißteile etc., da dem eine sehr intensive tägliche Nutzung zu Grunde liegt. Aufgrund dessen werden in gewisser Regelmäßigkeit die Geräte überprüft und Verschleißteile ausgetauscht.

Wäre der ZW-Abzug eurer Meinung nach gerechtfertigt bzw. gibt es Listen, nach der der ZW-Abzug ermittelt werden kann?

Besten Dank schon mal vorab für evtl. Hinweise bzw. Unterstützung.

Viele Grüße,
rediman
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Über die Höhe des Zeitwert-Schadens lässt sich immer trefflich streiten. Es gibt Abschreibungstabellen für fast alles.

Aber der Zeitwert lässt sich in dem Fall m.E. ziemlich genau ermitteln:
- wie lange halten solche Geräte den erfahrungsgemäß, also wie lange sind die in Gebrauch?
- Über welchen Zeitraum wird das Gerät abgeschrieben?
- mit welchem Wert stand das Gerät noch in der Bilanz?

Wenn Sie besonders die letzte Frage beantworten können haben Sie den Zeitwert schon ziemlich genau.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

der AS gibt die Nutzungsalter des Gerätes mit 30-40 Jahren an.... das halte ich jedoch
für deutlich überzogen.

die abschreibungsdauer gibt es mit ebenso 30 jahren an....

zur bilanz gibt es bewusst keine angaben.....

wie kann man so etwas herausfinden??

hier geht es einfach nur darum ungerechtfertigt höhe forderungen
zu unterbinden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

die "afa-tabellen" kann man sich im internet googeln und dann versuchen so ein gerät darin zu finden.
ansonsten bleibt nur ein gutachter, der den konkreten wert ermittelt.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

also die abschreibung von 3.000 eur über 30 jahre ist betriebswirtschaftlicher unsinn.

vielmehr ist der eigentümer sicher gehalten das gerät über einen möglichst kurzen zeitraum abzuschreiben, ich tippe mal auf max. 3-4 jahre - wobei das finanzamt sicher eher zu 5-6 jahren tendieren wird (jeweils aus abschreibungstechn. gründen).
wobei haftungstechnisch ein abgeschriebenes gerät keinen schaden mehr erleiden kann - den restwert einer (noch) in gebrauch befindlichen sache sehe ich persönlich aus der praxis stets bei ca. 30%. damit habe ich beim regreßerlöß und im rechtsstreit auch noch nie probleme bekommen.

schauen sie sich doch einmal bei entsprechenden anbietern in der umgebung um wie alt die geräte dort sind.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

hi duisburger,

danke für den hinweis.... ist sehr nützlich.

habe nun kontakt mit dem RA des geschädigten. er versuchte mir am telefon
glaubhaft zu machen das man ein solches gerät in wirtschaftlicher hinsicht
auf 30 jahre abschreiben würde. habe ihn gefraget wie er sich das erklären
könne. darüber gab er mir keine auskunft.... Smilie

gruss,
rediman
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 06:43    Titel: Antworten mit Zitat

wieso reden sie mit dem ra des geschädigten?

lassen sie das ganze doch vom kfz-haftpflicht-vr erledigen. der wird ungerechtfertigte ansprüche ablehnen und gerechtfertigte befriedigen. dort können sie anschließend den schaden "zurückkaufen".

der vr wird schon zu der einsicht kommen das ein 3000-eur-gerät nicht über 30 jahre (mit jährlich 100eur) abgeschrieben wird. und sicher hat ein guter sachbearbeiter auch entsprechende gerichtsurteile oder zugriff auf afa-tabellen.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
wieso reden sie mit dem ra des geschädigten?

lassen sie das ganze doch vom kfz-haftpflicht-vr erledigen. der wird ungerechtfertigte ansprüche ablehnen und gerechtfertigte befriedigen. dort können sie anschließend den schaden "zurückkaufen".

der vr wird schon zu der einsicht kommen das ein 3000-eur-gerät nicht über 30 jahre (mit jährlich 100eur) abgeschrieben wird. und sicher hat ein guter sachbearbeiter auch entsprechende gerichtsurteile oder zugriff auf afa-tabellen.


da wir die sache regulieren bleibt der kontakt zum RA leider nicht aus. Geschockt

der kfz-haftpflicht-vr hält sich mangels überlastung raus. hier sind eben keine afa
tabellen verfügbar und ebensowenig enstprechende urteile die uns zur verfügung stehen....

trotzdem besten dank für den hinweis.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der kfz-haftpflicht-vr hält sich mangels überlastung raus


wie bitte?

Geschockt
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::

wie bitte?
Geschockt


thats life... Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

muss ja ein richtig "billiger" versicherer sein das er seinen vertraglichen verpflichtungen nicht nachkommt. Mit den Augen rollen

weisen sie den vr doch einmal auf seine vertraglichen verpflichtungen hin und das er sich ggf. schadenersatzpflichtig macht.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke das eben gerade ein missverständnis entsteht.... wir sollen für den SB des
VR nach der besichtigung den ZW Abzug ermitteln bzw. haben es getan.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

dann würde mich einmal, natürlich unverbindlich, ihr ergebnis interessieren.
sorry, wenn ich den vr in mißkredit gebracht habe.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.09.06, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

wie haben dem VR gegenüber zu dem AS, wie bereits o. g. 30 % ZW-Abzug ("Neu für alt") empfohlen.

was letztlich der VR zahlen wird werden wir selbst erst später, wenn denn überhaupt erfahren.

viele grüße,
rediman
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.