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Rechtsschutz : Keine Kostenübernahme ?

 
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Herbert K
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 67
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 22:14    Titel: Rechtsschutz : Keine Kostenübernahme ? Antworten mit Zitat

Hallo,

Mieter A bekommt am 1.3.06 eine formal und ihnhaltlich richtige Eigenbedarfskündigung. Am 15.3.06 wurde ein Vermieterrechtsschutz abgeschlossen. Im August weigert sich der Mieter auszuziehen.
Nun lehnt der Rechtsschutz die Kostenübernahme ab, da sich die Ursache schon vor dem Vertragsabschluss ereignet hat.
Ist der Konflikt nicht erst mit dem Widerspruch des Mieters entstanden ?
Also müßte der Rechtsschutz die Kosten nicht doch übernehmen ?
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 06:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist eben schlecht eine Feuerversicherung anzuschliessen, wenn das Haus schon brennt.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

auf den punkt gebracht.
_________________
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

abgesehen davon gibt es doch noch einen Wartefrist in der RS
_________________
MfG,
Duisburger

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