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Verjährungsfristen (alt)

 
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Martin
Gast





BeitragVerfasst am: 18.09.04, 17:54    Titel: Verjährungsfristen (alt) Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes ist passiert:

Ein Rechtsstreit wird im Jahr 2000 abgeschlossen.
Die Gerichtskostenrechnung wird dem Anwalt zur Weiterleitung an die Rechtsschutzversicherung übergeben.

Im Jahre 2004 fällt der "Gerichtskasse" auf, dass der Rechnungsbetrag wohl noch offen ist und droht mit Zwangsmaßnahmen.

Meine Frage: Wann verjähren Forderungen der "öffentlichen Hand" nach altem Recht?
(eine Quellenangabe wäre gut)
Kann der §198 BGB (alt) hinzugezogen werden?

Forderungen an den Anwalt und an die Rechtsschutzversicherung kann ich wegen der Verjährung wohl nicht mehr stellen.

Wer hat Antworten?
Vielen Dank.

MfG
Martin
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 06:28    Titel: Re: Verjährungsfristen (alt) Antworten mit Zitat

Martin hat folgendes geschrieben::
Kann der §198 BGB (alt) hinzugezogen werden?


Das BGB hat mit der Verjährung von öffentlich-rechtlichen Forderungen nichts zu tun.
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Martin
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 10:33    Titel: Re: Verjährungsfristen (alt) Antworten mit Zitat

Hallo,

Gast: siehe Gerichtskostengesetz (aktuell) § 5 Absatz. 3

E. Bauer: Vielen Dank für den o.g. Hinweis. Er könnte weiterhelfen.


MfG
Martin
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