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Unfall mit Privat-PKW auf Dienstreise - Wessen Versicherung?

 
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BaSine
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 20
Wohnort: 53489 Sinzig

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 08:53    Titel: Unfall mit Privat-PKW auf Dienstreise - Wessen Versicherung? Antworten mit Zitat

Also: Fahrer (A) hat eine von seinem Arbeitgeber genehmigte Dienstreise mit seinem Privat-PkW. Auf der Dienstreise verursacht er mit dem PkW einen Unfall mit Sachschaden. Wessen Versicherung greift hier, dies des Arbeitgebers oder die KFz-Haftpflicht vom Fahrer (A)?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich die kfz-versicherung des pkw, also die eigene.

gibt es irgendwelche besonderen regelungen im arbeitsvertrag?
_________________
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corinna
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist aber weiterhin, ob A, wenn er denn den Unfall verursacht hat, seine eigenen Schäden am Kfz ersetzt bekommt.
Hier sollte erst mal der Arbeitsvertrag herangezogen werden. Unstrittig in diesem Zusammenhang ist, dass der Arbeitgeber über die Vereinbarung einer Kilometerpauschale nicht das komplette Unfallrisiko auf A abwälzen kann. Ansonsten gelten auch in diesem Fall die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs.
Danach haftet A für den Schaden am Kfz in vollem Umfang, wenn er ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Ist der Schaden mit normaler oder mit mittlerer Fahrlässigkeit verursacht, dann ist er zwischen Arbeitgeber und Ar nach Billigkeit und Zumutbarkeit aufzuteilen. Im Falle leichtester Fahrlässigkeit haftet demgegenüber A nicht.

Also zuerst mal in den Arbeitsvertrag reinschauen.......

Gruß
Corinna
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

betrifft das mit der leichten, mittleren und groben fahrlässigkeit nicht nur schäden, die der arbeitnehmer seinem arbeitgeber zufügt?
_________________
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corinna
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

nein, dass wird auch für den Bereich der Nutzung privater Pkws für Dienstfahren angewendet.
Eine grundsätzliche Ersatzpflicht trifft den Arbeitgeber immer dann, wenn der Arbeitgeber ohne den Einsatz des Privatwagens des Mitarbeiters ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen und das damit verbundene Unfallrisiko selbst hätte tragen müssen. Somit ist das Unternehmen erst dann ersatzpflichtig, wenn eine ausdrückliche betriebliche Veranlassung zur Nutzung des privaten Fahrzeugs vorliegt, d.h. wenn der Arbeitgeber die Benutzung des Privatwagens für Dienstreisen vom Mitarbeiter verlangt hat bzw. der Verwendung ausdrücklich eingewilligt hat oder der Mitarbeiter vertraglich dazu verpflichtet ist. Dagegen scheidet eine Haftung des Arbeitgebers aus, wenn Dienstaufgaben nur aus Gründen der persönlichen Erleichterung oder mit der Absicht der Zeitersparnis mit dem eigenen Pkw des Mitarbeiters erledigt werden.
Bei der Frage, In welchem Umfang dann der Arbeitgeber tatsächlich einzustehen hat, gelten (immer unter den Vorbehalt, dass arbeitsvertraglich nichts anderes oder konkretes vereinbart wurde) die gleichen Grundsätze wie bei sonstigen Schadensereignissen innerhalb des Arbeitsverhältnisses. Das macht m.E. auch Sinn, da in diesem Fall der private Pkw wie ein Dienstfahrzeug behandelt wird.


Gruß
Corinna
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

ahja,
vielen dank für die erklärung Smilie
_________________
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

mal beim ag nachfragen ob er eine dienstreise-kasko abgeschlossen hat - die würde einspringen.
_________________
MfG,
Duisburger

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