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Eine ungewöhnliche Frage - Belegexemplar

 
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Veritasklub
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 14:16    Titel: Eine ungewöhnliche Frage - Belegexemplar Antworten mit Zitat

Hallo,

wir wissen, es ist ungewöhnlich Frage. Aber eine konkrete Aussage haben wir in unseren Recherchen noch nicht erhalten. Deshalb hier nun unser Versuch.

Unser Klub will eine Buchedition herausgeben, indem zahlreiches Fremdmaterial aus Archiven (Bund und Land), Museen, Bibliotheken usw. - u.a. Fotos - verwendet werden sollen. Nun will jede Institution ein kostenloses Belegexemlar.

Super, es waren an die 100 Institutionen und die Deutsche Bücherei München/Leipzig etc. kommt erst noch.

Das Buch wird einmal ca. 55,00 Euro kosten.

Unsere Frage, gibt es eine gesetzliche Grundlage zu Belegexemplaren? Ist der Satz in den Benutzungsordnungen dieser Institutionen rechtskräftig oder bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung?

In einigen Benutzungsordnungen haben wir diese Passage durchgestrichen - daraufhin wurde uns die Benutzung dieser Institutionen nicht gestattet.

Bei einigen Institutionen, u.a. Bundearchiv Koblenz, haben wir horrende Preise für Fotokopien bezahlt, die mal unsere eigenen waren - nach der Wiedervereinigung dort gelandet. Nun wollen die dazu noch eine Veröffentlichsgebühr und Belegexamplare oben drauf.

Super, für den Kunden, für den Leser, für den Interessentenkreis - bleibt dann kein Buch mehr übrig!

Mit freundlichem Gruß

Redaktionscrew des Veritasklubs
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sie wollen etwas von einem haben ( Texte, Bilder, urheberrechtliche Geschütztes Material), dieser will dafür was von Ihnen (Belegexemp).

Das nennt man Geschäft. Jeder darf Verträge machen wie er will, es herrscht Vertragsfreiheit.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist wie Äpfel und Birnen.

Ups

A = Ein Apfel und B = die Birne

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 22:01    Titel: Re: Eine ungewöhnliche Frage - Belegexemplar Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3602

Veritasklub hat folgendes geschrieben::
Unsere Frage, gibt es eine gesetzliche Grundlage zu Belegexemplaren?
In urheberrechtlicher Hinsicht nicht. Die Bibliothek könnte das Exemplar auch kaufen wenn sie eins braucht.

Veritasklub hat folgendes geschrieben::
Ist der Satz in den Benutzungsordnungen dieser Institutionen rechtskräftig oder bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung?
Welcher Satz? Aber vermutlich ja, Stichwort Vertragsfreiheit.

Veritasklub hat folgendes geschrieben::
In einigen Benutzungsordnungen haben wir diese Passage durchgestrichen - daraufhin wurde uns die Benutzung dieser Institutionen nicht gestattet.
siehe Stichwort.

Veritasklub hat folgendes geschrieben::
... horrende Preise für Fotokopien bezahlt ... die mal unsere eigenen waren ...
Was genau heißt das und wurde für die Kopien oder für das Nutzungsrecht bezahlt?
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 22:10    Titel: Re: Eine ungewöhnliche Frage - Belegexemplar Antworten mit Zitat

Wie auch immer ... eine ganz "unrechtliche" Überlegung:
Veritasklub hat folgendes geschrieben::
Das Buch wird einmal ca. 55,00 Euro kosten.

Aber doch sicher nicht Druckkosten oder? Dann hätten Sie glaub definitiv die falsche Druckerei erwischt. Winken
Für Materialbeschaffung/Akquise, Redaktion, Autorentätigkeit/Texterfassung, Lektorat, Satz, Bildbearbeitung, Grafik, Repro, Druckplatten, Druckmaschineneinrichtung, Einrichtung der Buchbindewerkzeuge und -maschineneinrichtung, Marketing usw. ist es egal, ob 100 mehr oder weniger gedruckt werden. Dieser Aufwand bleibt gleich.
Bleiben reine Maschinenlaufzeiten und Material. Wieviel wäre das bei 100 mehr? Jeweils 5, 6, 8 Euro (je nach Umfang, Ausstattung und sowieso geplanter Auflage)? Ist nur so aus dem Bauch raus ... einfach mal den Drucker fragen.
Porto für Büchersendungen liegt (wenn's kein allzugroßer Wälzer ist) unter 1 Euro bei der Post.
Mal noch etwas höher geschätzt: Bei zusätzlichen Kosten für die 100 Belegexemplare von etwa 1000 Euro müsste man gerade mal ca. 20 Bücher (zu 55 Euro) mehr verkaufen oder so - dann geht's Richtung 0 auf 0 raus. Das müßte doch zu stemmen sein, oder? Smilie

Dass diejenigen, die Ihnen unentgeltlich ihr Material zur Verfügung stellen, dafür nicht noch 55 Euro ausgeben wollen und dennoch gerne wissen möchten, was mit ihrem Input passiert ist, kann ich gut verstehen.
Aber wie gesagt - keine rechtliche Überlegung, nur eine rein kaufmännisch/technische ... und vielleicht möchten Sie ja später (keine Ahnung, was ihr Klub so macht) nochmal was von denen haben? Winken

Grüße
Rena
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.09.06, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Sollte für Belegexemplare etwas völlig anderes gelten, als für Pflichtexemplare?


Natürlich. Letzteres ist eine gesetzliche Bestimmung im ganz engen Rahmen. Ersteres unterliegt der Vertragsfreiheit, wie hier schon korrekt gesagt wurde.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.

Für Fragesteller bedeutet das:
Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Für Antworter bedeutet das:
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Na da sind wair aber früh dran Winken
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Er will dieses Jahr noch unter die Top 10. Soll ich ein paar löschen? Winken

PS:
Zitat:
Metzing
FDR-Moderator

Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 3435



Zitat:
Richard Gecko
FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3435

Idee Lachen

(Richard Geckos Anmeldungsdatum ist aber falsch)
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