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Plattenfirma = Kaufmann?

 
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hellmuth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 12:21    Titel: Plattenfirma = Kaufmann? Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A betreibt als Einzelunternehmen nebenberuflich eine kleine Plattenfirma. Das Aufgabengebiet des Unternehmen beschraenkt sich auf die Herstellung von Tontraegern. Der Verkauf der Tontraeger wird von kleinen Laeden uebernommen, die A selber beliefert.

Ist A ein Kaufmann und verpflichtet, sich im Handelsregister einzutragen?
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rettich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Gewerbe dürfte eindeutig vorliegen. Es könnte sich aber um ein Kleingewerbe handeln. Dann wäre der Inhaber nicht zur Eintragung verpflichtet, könnte aber den Kaufmann-Status per freiwilliger Eintragung erlangen (Kann-Kaufmann).

Ob ein Kleingewerbe vorliegt, hängt vom Umfang seines Handelsgeschäfts ab. Beschäftigt er Angestellte, wie viele? Teilnahme am Wechsel- oder Scheck-Verkehr? Höhe des Umsatzes? Vielfalt der Geschäftspartner?
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hellmuth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Beispiel nehmen wir an, dass A keine Angestellten beschhaeftigt, sofern unter Vertrag genommene Kuensler nicht als Angestellte gelten (?). Es gibt keine Teilnahme am Wechsel- oder Scheckverkehr und der Umsatz liegt unter 30000 Euro/Jahr.

Wie veraendert sich die Situation wenn A seine Waren selber verkauft, beispielsweise ueber einen Online-Shop oder einen Verkauftsstand bei Veranstaltungen? Wird er in diesem Fall zu einem Ist-Kaufmann?
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rettich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das hört sich nach Kleingewerbe an. Ob er zusätzlich noch an Endverbraucher verkauft, spielt dabei keine Rolle. (Hinweis: Die Vorschriften des BGB zum Verbrauchsgüterkauf, z.B. die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, gelten auch für Kleingewerbetreibende)
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hellmuth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.09.06, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, da sag ich schon mal Danke fuer die Auskunft.
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