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recht.de :: Thema anzeigen - Unterkunftskosten bei Auszug aus elterlicher Wohnung ab 25
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Unterkunftskosten bei Auszug aus elterlicher Wohnung ab 25

 
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karenickel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 17:18    Titel: Unterkunftskosten bei Auszug aus elterlicher Wohnung ab 25 Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Kann man mit über 25Jahren und abgeschlossener Ausbildung aus der elterlichen Wohnung ausziehen und hat rechtlichen Anspruch auf Unterstützung vom Staat. Zur Zeit wird keine staatliche Unterstützung in Anspruch genommen

Ist ein Auszug aus der elterlichen Wohnung nur aus wichtigem Grund möglich, damit man Unterkunftskosten erhält?
Was wäre ein wichtiger Grund?
Zählt es schon, wenn man mit seinem Freund zusammen ziehen möchte der nicht in der Nähe wohnt?
Kommt dann die Bedarfsgemeinschaft ins Spiel und würde der Zusammenzug schon rechtlich als Bedarfsgemeinschaft zählen?
Spielt die Bedarfsgemeinschaft überhaupt eine Rolle, wenn der Freund auch kein Einkommen hat und lediglich Bafög bezieht?

Vielen Dank für eure Unterstützung!!!
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Statt nen neuen Beitrag auf zu machen, hättest du vielleicht lieber deinen letzten mal editieren sollen... Winken

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=83688
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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