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Andyz018 Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: 21.09.06, 22:48 Titel: Nachfrage bei den Eltern vom Job-Centers bei ALG2 Antrag |
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Ein Fall zur Diskussion gestellt:
Eine Person "A" traut sich keinen Antrag auf ALG 2 zu stellen, aus folgender Begründung:
Sie befürchtet eine Einkommensnachfrage bei ihren Eltern.
Die Eltern jedoch verfügen nur über recht geringe Renten.
Dennoch - allein schon die Anfrage dorthin - wäre ihr derart unangenehm,
dass Sie ihr zustehendes gutes Recht deswegen nicht wahrnehmen möchte.
Die Person "A" ist übrigens kanpp 40 Jahre alt.
Die Wohnorte von Person "A" und Ihrer Eltern sind getrennt und liegen in verschiedenen Bundesländern.
Fragen hierzu:
1. Ist es richtig, dass das JobCenter2 (oder evtl. auch das Sozialamt) zwangsläufig eine Einkommensanfrage bei den Eltern durchführt?
2. Gibt es für Person "A" Mittel und Wege diese Anfrage zu verhindern?
3. Gibt es überhaupt noch eine Unterscheidung von Sozialamt und JobCenter?
4. Und wenn ja: Unterliegen JobCenter2 und das Sozialamt den gleichen Regelungen ?
5. Was könnte man Person "A", also raten?
bin gespannt auf Ihre Hinweise!
greetz andy |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 22.09.06, 05:12 Titel: |
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Von einer solchen Anfrage bei den Eltern ist mir nichts bekannt.
Dies müsste dann theoretisch bei jedem Hartz-IV-Empfänger durchgeführt werden. |
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carstenhb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.08.2006 Beiträge: 117
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Verfasst am: 22.09.06, 09:36 Titel: |
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Hi,
soweit mir bekannt ist, ist ein grundlegender Unterschied vorhanden:
ALG2-Bezug bedeutet, Person ist grundsätzlich arbeitsfähig und kann auch jederzeit
vermittelt werden (grob gesagt).
Sozialhilfe greift, wenn Person dem Arbeitsmarkt aus irgendwelchen Gründen NICHT
zur Verfügung steht.
Bei einer Person über 40, die nicht in einer Bedarfgemeinschaft mit den Eltern lebt,
werden die Eltern wohl nicht herangezogen, solange ALG2 beantragt/bezogen wird.
Bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege!
carstenhb |
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yamato FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 22.09.06, 09:41 Titel: |
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Wenn überhaupt, dürfte so eine Anfrage nur bei einem unter 25 Jahren erfolgen.
Das SGB II schliesst einen Unterhaltsübergang bei "Kindern" über 25 Jahren aus
(§ 33 Abs. 2 SGB II)
Jobcenter betreut die, die noch arbeiten können (rein gesundheitlich)
und das Sozialamt die, die nicht mehr arbeiten können. So zumindest etwas vereinfacht dargestellt.
Für das Sozialamt gilt die o.g. Begrenzung auf U 25 nicht |
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Andyz018 Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: 22.09.06, 12:03 Titel: |
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Ersteinmal ein großes Danke für die Info's.
...bin schon viel schlauer...hehe ... hoffe das hält auch an
Wenn ich das richtig verstehe, heisst das:
1.Bei Bezug von ALG2 erfolgt keine Einkommens-Anfrage an die Eltern, wenn man über 25 Jahre alt ist.
aber
2. bezieht Person "A" Sozialhilfe, oder beantragt Sozialhilfe, würde ZWANGSLÄUFIG eine Anfrage an die Eltern erfolgen, obwohl Person "A" bereits 40 Jahre alt ist.
Fragen:
1. habe ich das so richtig geschlußfolgert
2. wenn Schlußfolgerung 2 zutrifft: Gibt es Gründe die diese automatische Anfrage an die Eltern ausschließen würden
(außer "Unbilligkeit", sprich das Verhältnis zw Kind und Eltern wäre "zerrütet", denn dies triff - in unserem hypothetischen Fall - sagen wir mal, nicht zu)
Danke, nochmal für die Antworten! super
...und bitte weiter sooooooooooooooooo  |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 22.09.06, 12:10 Titel: |
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| "Sozialhilfe" ist ein Oberbegriff. Es wäre zu unterscheiden, welche Leistung der Sozialhilfe genau (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Je nachdem sind die Regelungen zur Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs unterschiedlich. |
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Andyz018 Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: 22.09.06, 13:30 Titel: |
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Danke FM für den HInweis! (...Sozialrecht ist echt nicht einfach...)
Ich sag mal in unserem Fall wäre das eventuell:
"Sozialhilfe" zum Lebensunterhalt.
Eine kleine Teil-EM-Rente wird bereits bezogen.
Ein Antrag auf Voll-EM-Rente wäre bereits gestellt, die Bewilligung oder Ablehung steht jedoch noch aus.
Zunächst wäre demnach nur, eine zeitlich begrenzte Hilfe nötig. |
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Andyz018 Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.09.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: 23.09.06, 05:37 Titel: |
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Guten Morgen @ All
für den Punkt
"Eltern-Einkommensnachfrage bei Sozialhilfebezug" (s.oben)
würde ich mich sehr über Ihre weitere Hinweise hierzu freuen
Danke schonmal  |
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