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Wie lange Nutzungsausfall ?

 
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Hobbes
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Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 09:49    Titel: Wie lange Nutzungsausfall ? Antworten mit Zitat

Hallo,
eine Frage zum Nutzungsausfall nach KFZ.-Unfall.

Bei einem klassischen Auffahrunfall wurde am Fahrzeug von A.der hintere Stoßfänger
beschädigt. A. hat den Wagen in einer Hersteller-Vertragswerkstatt abgegeben und
keinen Mietwagen genommen. In der Werkstatt wurde der Stoßfänger gewechselt und
erst nach 7 Tagen war der Wagen fertig.

Die Versicherung von B. will nur 3 Tage Nutzungsausfall zahlen, mit der
Begründung dass so eine Reparatur üblicherweise 2 Tage dauert und A. nicht
den kürzestmöglichen Reparaturzeitraum vereinbart hätte.

Kann Jemand sagen ob das rechtens ist oder ob A. dagegen angehen kann?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man hier im Forum die Suchfunktion benutzt und nach "Nutzungsausfall" sucht,
findet man z.B. das hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=78796&highlight=nutzungsausfall

da müsste alles drin stehen. Wenn nicht, es gibt noch mehr Treffer.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Hobbes
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Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Habe alle Beiträge zum Nutzungsausfall gelesen, sind aber meiner Meinung nach nicht ganz vergleichbar.

Kann eine Versicherung ohne Gutachten einfach festlegen wie lange eine Reparatur zu dauern hat ?

Was hätte A. tun müssen um seiner "Schadenminderungspflicht" nach zu kommen,
wenn er nur den Wagen in der Werkstatt abgibt, die Werkstatt mit der Versicherung abrechnet und er den Wagen erst nach 7 Tagen zurück erhält ?
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

was sagt den die werkstatt zur dauer der reparatur?
normalerweise rechnet man bei so einem unfall tatsächlich:
1. tag für bestellung, lieferung des ersatzteils
2. tag für die lackierung und trocknung
3. tag für die trocknung und montage
_________________
MfG,
Duisburger

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Hobbes
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Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Werkstatt sagt das der externe Lakierer für die lange Wartezeit verantwortlich ist.

Bedeutet das, A. hätte wissen müßen das so eine Reparatur 3 Tage dauert und dies
schriftlich mit der Werkstatt vereinbaren müßen?
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

wie: "externer lackierer" ???
ich dachte das wäre eine vertrags-fachwerkstatt!?!?!?

die lackieren zwar nicht unbedingt selbst, sind aber an regionale lackierzentren angeschlossen und der hersteller garantiert entsprechende lackierung/lieferung/transport innerhalb 48 stunden.
_________________
MfG,
Duisburger

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Hobbes
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Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.09.06, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist eine ganz normale Vertragswerkstatt die keine eigene Lakiererei hat. An wenn die
solche Arbeiten abgeben ist unbekannt.

An solche Probleme hat A. bei Abgabe natürlich keinen Gedanken verschwendet.
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