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ein Klient möchte über E-Bay und ggf. Antik- Verkaufsforen Teile seine in fast 50 jähriger Sammlertätigkeit zusammen gesammelten und gekauften Sammlung verkaufen.
Da er in den Fachkreisen unter seinen richtigen Namen in den vergangenen Jahren bestens bekannt geworden ist möchte er den Verkauf gerne anonym vornehmen um nicht mit alten Sammelfreunden mit Billig-Bitten angegangen zu werden.
Er möchte nun gerne ein neues Bankkonto in einer anderen großen Stadt einrichten, nur soll natürlich dieses Bankkonto nicht seinen Namen tragen .
Ist es möglich ein Bankkonto z.B. mit den Namen Antik-Foto-Verkauf zu eröffnen ohne das der Käufer der Ware den richtigen Namen des Verkäufers erfahren kann.
Ist dazu ggf. die Anmeldung als Gewerbe nötig um bei der Bank wegen den scharfen Bestimmungen so ein Konto als Firma eröffnen zu können ?
Oder soll er mit Familie oder einen Freund z. B. einen Verein Freunde der Kunst o. ä. gründen um ein Vereinskonto eröffnen zu können.
Anderseits ist natürlich die Frage wie eine Neuregistrierung bei E-Bay u. a. als Firma bzw. Verein möglich ist.
ein Konto kann in Deutschland nur auf den Namen natürlicher oder juristischer Namen eröffnet werden. Eine Kontoführung für eine Phantasiebezeichnung oder anonym ist nicht möglich.
Der Kunde kann jedoch bei der Kontoeröffnung eine Zusatzbezeichnung angeben lassen. Z.B.
Peter Müller - Softwareentwicklung
Peter Müller - Klassenkasse für die Klasse 5a
Peter Müller - Antik-Foto-Verkauf
Der Vorteil der Zusatzbezeichnung: Eine Überweisung, bei der der Empfängername (in diesem Beispiel "Antik-Foto-Verkauf" (also ohne Peter Müller) lautet, kommt an (wenn dies eindeutig ist und die Bank nicht mehrere "Antik-Foto-Verkauf"-Konten führt.
Der Nachteil: Anonymität ist damit nicht gegeben.
Auch die Anmeldung eines Gewerbes hilft hierbei nicht. Bei EInzelkaufleuten lautet das Konto ebenfalls auf den Inhaber.
Ein Verein (oder eine andere juristische Person, z.B. eine GmbH) würde das Problem lösen. Abgesehen vom Aufwand stellt sich hier aber die Frage der steuerlichen Behandlung.
Eine Lösung, die einfacher wäre, wäre ein Konto mit abweichendem wirtschaftlich Berechtigten (z.B. ein Anwaltstreuhandkonto). Hier eröffnet jemand anders (aus Haftungsgründen besser ein Notar oder Anwalt, kann aber auch ein guter Freund machen) ein Konto und gibt bei der Bank an, in Namen des eigentlichen Verkäufers zu handeln.
Dann kann der Verkauf und die Zahlung unter dem Namen des Treuhänders erfolgen. Für den Käufer ist der Verkäufer dann nicht mehr zu erkennen. Achtung: Das Geld liegt dann natürlich temporär in der Verfügungsgewalt der Treuhänders! Und: Auch hier ist ein Rat eines Steuerberaters sicher nicht falsch, um keine Steuerpflicht auszulösen oder gar Steuerhinterziehung zu betreiben.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.09.06, 21:07 Titel:
Hallo,
abhängig von der Bank ist auch noch folgendes Szenario denkbar:
Man kann ein Geschäftskonto auch auf den Kunstnamen einer Einzelfirma ("Antik-Foto-Verkauf") benennen, wenn eine Person dahintersteht (Max Meier e.K.). Dem seine Adresse wird auch zusätzlich (als gesetzlicher Vertreter der Einzelfirma und als Verantwortlicher für den Saldo...) gespeichert. Ist bei uns jedenfalls so.
Gruss Hans-Jürgen
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