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1. Vor einem Jahr zog unter Wohneinheit D, Wohneinheit C. Seit diesem Einzug kann Wohneinheit D nur noch gelegentlich durchschlafen, da Wohneiheit C sich nicht an Ruhezeiten hält. Wöchentliche Parties....Täglich laute Musik.
Vermieter wurde schon desöfteren darauf hingewiesen, sowie auch schon die Polizei geholt wurde.
Vermieter regelt nichts.
2. Heute bekam Wohneiheit D einen Brief von dem Vermieter. Wohneinheit D soll die Ölflecken von dem angemieteten Stellplatz entfernen. Da aber das Auto von Wohneinheit D kein Öl verliert können diese Flecken nicht von diesem Auto stammen.
Was allerdings nachweißlich ist: Wenn Wohnheit D nicht zuhause ist, stellen Besucher von Wohneinheit A und C gelegentlich die Autos dort zum parken ab.
Der Stellplatz ist nicht absperrbar und somit für jeden zugänglich obwohl er von Wohneinheit D bezahlt wird.
3. Der Dachboden wurde von Wohneinheit D und C gemietet. Dieser ist undicht. Vermieter wurde darauf angesprochen, bis jetzt läuft immer noch Wasser in die Wohnung.
Wenn ein Vermieter nichts macht. Schreiben (Einschr. Rück) mit Fristsetzung, danach die Miete entsprechend mindern. Gegen laute Nachbarn per einstweiliger Verfügung vorgehen (ist sinnlos wenn die kein Geld haben).
Die eingesparte Miete in die Suche einer neuen Wohnung investieren.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Wenn der Stellplatz mitgemietet wurde (muß im Mietvertrag stehen), so sollte der Vermieter, aber auch der Mieter andere Mieter darauf hinweisen, dass Besucher nicht ihre Autos auf gemieteten Stellplätzen abstellen dürfen. Dies so dem VM schreiben.
Stellplätze sind in erster Linie für die Mieter da, nicht für ihre Besucher.
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