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Ein freiberuflich tätiger Finanzierungs- und Immobilienkaufmann wird von der erwachsenen Tochter aus erster Ehe seiner Ehefrau mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber einem großen Telekommunikationskonzern beauftragt und bevollmächtigt..
Bis zu diesem Punkt handelt es sich sicherlich nicht um unzulässige Rechtsberatung, sondern um familiäre Hilfe.
Da sich das Telekommunikationsunternehmen im Leistungsverzug befindet, stellt der Bevollmächtigte die Kosten seiner Leistungen gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen in Rechnung:
Vergütung für einen Brief (pauschal) 50,-- Euro
Auslagenpauschale (Porto und Telefon) 7,-- Euro
zuzüglich 16% Mehrwertsteuer
Nun zu meiner Frage:
Wird die Angelegenheit durch diese Rechnungsstellung zu einer unzulässigen Rechtsberatung?
Vergütung für einen Brief (pauschal) 50,-- Euro
Auslagenpauschale (Porto und Telefon) 7,-- Euro
zuzüglich 16% Mehrwertsteuer
Also, ich bin ja nun wirklich keine Fachfrau auf deisem Gebiet, aber Pauschalen und Mehrwertsteuer werden von solchen Dienstleistern berechnet, die das beruflich machen.
Rechtsberatung beruflich zu machen, ist ausser Anwaelten nur wenigen Leuten erlaubt. Fuer alle anderen ist er verboten, sprich: unerlaubte Rechtsberatung.
Danke für die Antwort. Ich sehe die Sache auch so.
Trotzdem noch ein theoretischer Gedanke:
Wie wäre das wohl, wenn der Bevollmächtigte keine Vergütung mit Rechnung und MwSt einfordern würde, sondern als Privatperson nur die Auslagen geltend machen würde?
Z.B. 20 Euro pauschal für einen Brief und 7 Euro für Porto und Telekommunikationskosten.
Es handelt sich ja nicht um eine gewerbsmäßige Tätigkeit.
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