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Verfasst am: 30.09.06, 09:54 Titel: Selbstverschulden bei Schaden?
Hausbesitzer A streicht nachmittags sein Garagentor mit brauner Farbe. Er geht ins Haus und lässt den Farbeimer offen stehen bis zum nächsten Morgen. Es werden grosse Flecken Farbe auf den Pflastersteinen ringsherum entdeckt. Nun wird das 9jährige Kind des Nachbarn B beschuldigt. Das Kind bestreitet dieses jedoch, es gibt keine Zeugen. Abgesehen von der möglichen Schuld des Kindes von B, handelt Hausbesitzer A nicht grob fahrlässig, indem er den offenen Farbeimer stehen lässt? Wie sieht es hier mit der Haftung/Selbstverschulden aus?
Dann ist bei einem Autodiebstahl der Bestohlene mitschuldig ?
Wohl kaum
Zitat:
Nun wird das 9jährige Kind des Nachbarn B beschuldigt. Das Kind bestreitet dieses jedoch, es gibt keine Zeugen
Damit wars wohl jemand anderes
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 30.09.06, 11:58 Titel:
stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Dann ist bei einem Autodiebstahl der Bestohlene mitschuldig ?
Wohl kaum
Doch, durchaus möglich. Wenn z.B. das Fahzeug unverschlossen ist und / oder der Schlüssel steckt oder das Lenkradschloß nicht eingerastet ist.
Es kann aber dahingestellt bleiben, ob der Hausbesitzer mit verantwortlich ist oder nicht. Solange die Tat nicht irgendjemandem nachgewiesen werden kann, hat er einfach Pech. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Die Haftungsfrage stellt sich doch ganz einfach nach dem Ausschluß-Tatbestand:
1) gibt es einen Täter? (immer JA)
2) kann die Tag dem Täter nachgewiesen werden? (die spannende Frage - i.d.R. NEIN)
Wo kein lückenloser Nachweis der Täterschaft möglich ist endet das Verfahren spätestens beim Richter mit einem Freispruch, frei nach dem Grundsatz: "in dubio pro reo" _________________ MfG,
Duisburger
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