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Muss die Haftpflicht des minderjährigen Freundes hier den Schaden bezahlen?
Wenn mit der "Haftpflicht des minderjährigen Freundes" dessen Privathaftpflichtversicherung gemeint ist, heißt die Antwort ganz klar:
Nein.
Begründung: in der Privathaftpflichtversicherung sind u.a. Schäden ausgeschlossen, die der Versicherte in seiner Eigenschaft als Führer eines Kraftfahrzeuges verursacht. Dieser Ausschlusstatbestand liegt hier eindeutig vor. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Genau das, und sollte der "Minderjährige" auch nich unter 7 sein, was ich kaum vermute, so ist er zudem deliktsunfähig.
Dh. er haftet nicht für Schäden, welche er verursacht hat. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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