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Verfasst am: 04.10.06, 17:06 Titel: Kündigung nicht angenommen - merkwürdig
Hallo zusammen,
eine Frage allgemeinen Interesses: Ist es üblich, dass Geschäftsstellen von Versicherungen zwar Versicherungen verkaufen, sich aber weigern eine fristgemäße Kündigung entgegenzunehmen? (Also eine Eingangsbestätigung geben)
Ist es überdies rechtlich nicht bedenklich, dass dadurch ein mögliches Fristversäumnis entsteht, z.B. wenn der Versand der Kündig auf dem Postweg die Hauptstelle nicht mehr rechtzeitig erreichen würde?
Geschäftsstellen dürfen i.d.R. keine Rechtsgeschäfte tätigen - eine Kündigung fällt darunter.
Das ist soweit richtig. Verträge abschließen oder kündigen darf er idR nicht. Allerdings gehört zu der gesetzlichen Vollmacht des Agenten (§ 43 VVG) die "Entgegennahme von Willenserklärungen", es ist ausdrücklich auch die Kündigung genannt. Der Versicherungsagent darf sich also nicht weigern, eine Kündigung entgegenzunehmen.
Glecihwohl würde ich eine Kündigung immer direkt an den Versicherer senden - das vereinfacht und beschleunigt die Sache in den meisten Fällen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
@Cassidy: Genau dieser Eingangsstempel ist verweigert worden - hatte ich doch bereits eine Kopie der Kündigung zu diesem Zwecke angefertigt.
@Mogli: Ich bin leider kein Jurist, deshalb ist mir nicht so ganz klar, was es bedeutet, Rechtsgeschäfte zu tätigen. Mich verwundert nur, dass man dort einen Versicherungsvertrag abschließen kann, wohl nicht aber kündigen.
Zitat:
Der Versicherungsagent darf sich also nicht weigern, eine Kündigung entgegenzunehmen.
Er tat es. Habe ich eine Handhabe?
Vielen herzlichen Dank euch beiden & viele Grüße,
Mich verwundert nur, dass man dort einen Versicherungsvertrag abschließen kann, wohl nicht aber kündigen.
Eigentlich kann man dort auch keine Verträge abschließen, sondern man kann einen Antrag stellen. Der Vertrag wird dann erst geschlossen, wenn der Versicherer den Antrag annimmt. Er könnte ihn nämlich auch ablehnen - geschieht zwar selten, kommt aber vor.
crevis hat folgendes geschrieben::
Er tat es. Habe ich eine Handhabe?
Handhabe wofür? Ist denn z.B. jetzt eine Frist versäumt? Dann müsste man nachweisen, dass die Kündigung dem Versicherer trotzdem als rechtzeitig zugegangen gilt. Dieser Nachweis kann vielleicht gelingen, dürfte aber nicht ganz einfach sein.
Ich schau morgen früh nochmal, was meine Unterlagen dazu hergeben. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Man möge mich korrigieren, aber in den Verbraucherinformationen steht doch drin an wen Willenserklärungen gegenüber dem Versicherer zu richten sind (habe jetzt die Verbraucherinfos von 4 Versicherern durchgesehen). _________________ MfG,
Duisburger
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