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Kamera in Sand gefallen

 
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phidel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.10.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.10.06, 16:07    Titel: Kamera in Sand gefallen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgendes allgemeines Problem:

im Urlaub in Ägypten hat A einer anderen Person B, als diese am Strand fotografieren wollte, deren Fotokamera ausversehen aus der Hand geschlagen und sie ist im Sand gelandet. Laut Fotogeschäft kostet das Entfernen des Sandes aus dem Kameramotor ca 100 Euro. Nun meine Fragen zu diesem Fall:

Ist die Reperatur durch A's private Haftpflichtversicherung gedeckt, auch wenn das Ereignis im im Ausland geschehen ist?

Sollte A lieber schreiben, dass er beim Fotografieren mit der Kamera von B diese ausversehen hat fallen lassen?

Braucht die Versicherung zuerst einen Kostenvoranschlag oder reicht da die Reparaturrechnung?

Vielen Dank für Eure Antwort!

Philipp
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 07.10.06, 16:43    Titel: Re: Kamera in Sand gefallen Antworten mit Zitat

phidel hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

folgendes allgemeines Problem:

im Urlaub in Ägypten hat A einer anderen Person B, als diese am Strand fotografieren wollte, deren Fotokamera ausversehen aus der Hand geschlagen und sie ist im Sand gelandet. Laut Fotogeschäft kostet das Entfernen des Sandes aus dem Kameramotor ca 100 Euro. Nun meine Fragen zu diesem Fall:

Ist die Reperatur durch A's private Haftpflichtversicherung gedeckt, auch wenn das Ereignis im im Ausland geschehen ist?

Sollte A lieber schreiben, dass er beim Fotografieren mit der Kamera von B diese ausversehen hat fallen lassen?

Braucht die Versicherung zuerst einen Kostenvoranschlag oder reicht da die Reparaturrechnung?

Vielen Dank für Eure Antwort!

Philipp


das Thema wird hier eigentlich wöchentlich durchgekaut Geschockt

grundsätzlich sollten sie die schadenanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen, das gilt insbesondere für den schadenhergang. alles andere wäre ein betrug.
_________________
MfG,
Duisburger

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willa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 07.10.06, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

[quote]Ist die Reperatur durch A's private Haftpflichtversicherung gedeckt, auch wenn das Ereignis im im Ausland geschehen ist? [/quote

Einfach mal die Versicherungsbedingungen lesen, i.d.R. gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland.

Das ist doch ein glasklarer Haftpflichtschaden, wenn ich jemad die Kamera aus der Hand schlage. Wenn derjenige allerdigs die Kamera selbst hingeschmissen hat, wäre eine solche Meldung Versicherungsbetrug.
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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Privathftpflichtversicherung gilt auch im Ausland. In der Regel für Aufenthalte bis zu einem Jahr.

Versicherer/Vertreter anrufen, Schadenanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen, abschicken.

Ein Kostenvoranschlag ist nicht unbedingt nötig, die Angabe der Schadenhöhe genügt zunächst. Der Versicherer bestätigt den Eingang der Schadenanzeige und erklärt die weitere Vorgehensweise.

Die sofortige Einreichung der Reparaturrechnung läßt vermuten, daß der Versicherungsnehmer den Schaden anerkannt hat. Das mögen Versicherer gar nicht und weisen auch allenthalben darauf hin.
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