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Zero80 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 41
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Verfasst am: 08.10.06, 01:25 Titel: Ohne Ankündigung einen "Mindestverzehr" berechnen |
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Hallo,
ich weiß nicht genau ob ich hier in der richtigen Rubrik bin, aber die hier passt glaub ich am ehesten.
Wenn eine Disco auf ihrer Internetseite und auf Plakaten (die Tage vorher in eben dieser Disco hängen) mit einer Veranstaltung wirbt bei der der Zutritt KOSTENLOS ist und auf der bis 12 Uhr diverse Getränke kostenlos sind nachher beim Rausgehen einfach einen Mindestverzehr berechnen wenn man nur eben diese kostenlosen Getränke getrunken hat? Von diesem Mindestverzehr steht wie gesagt nirgens etwas und beim Reingehen (bei der Kartenausgabe wird sogar noch erklärt welche Getränke alle kostenlos sind aber nichts von irgendeinem Mindestverzehr erwähnt.
Was kann man tun wenn man schon seinen Unmut hierüber an der Kasse kundgetan hat, aber der Kassierer (mit seinen Securitys) einen nicht aus der Disco gelassen hätte wenn man diesen Mindestverzehr nicht bezahlt hätte? |
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Zero80 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 41
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Verfasst am: 08.10.06, 16:25 Titel: |
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Keiner ne Idee ? |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 08.10.06, 18:17 Titel: |
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Den Diskothekenbetreiber wegen Betruges anzeigen, zivilrechtlich Schadenersatz fordern. Er hat ja über die Vertragsbedingungen getäuscht, um sich zu bereichern (§ 263 Abs. 1 StGB). Und die Willenserklärung "Ich bin einverstanden, zu den Bedingungen die Diskotheke zu betreten" ist nach § 123 (1) BGB anfechtbar und der Diskobetreiber ist zur Herausgabe des Betrages nach §§ 812 ff. BGB verpflichtet.
Natürlich ist das vielleicht nicht so einfach, wie ich geschrieben habe. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Zero80 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 41
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Verfasst am: 08.10.06, 21:15 Titel: |
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Vielen Dank schonmal, ich hab denen erstmal ne E-Mail geschrieben... |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 09.10.06, 08:24 Titel: Re: Ohne Ankündigung einen "Mindestverzehr" berech |
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Zero80 hat folgendes geschrieben:: | einen nicht aus der Disco gelassen hätte wenn man diesen Mindestverzehr nicht bezahlt hätte? |
Und meiner Meinung nach noch eine Anzeige wegen Nötigung und Freiheitsberaubung!
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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nce FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 963 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 09.10.06, 10:02 Titel: |
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Zero80 hat folgendes geschrieben:: | Vielen Dank schonmal, ich hab denen erstmal ne E-Mail geschrieben... |
Vorsicht, Zero80!
l-user hat folgendes geschrieben:: | Natürlich ist das vielleicht nicht so einfach, wie ich geschrieben habe. |
Ich bitte darum, Beiträge in diesem Forum nur als theoretische Erörterung des Problems zu betrachten - und darum, Beiträge auch nur in dieser Form zu schreiben. _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06) |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 09.10.06, 17:48 Titel: |
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Hallo Nils-Christian Engel,
ich habe mE in allgemeiner Form geschrieben, also nicht "Du kannst...", sondern in Infinitivform.
Und noch: In welcher Hinsicht soll Zero80 vorsichtiger sein? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 09.10.06, 17:57 Titel: Re: Ohne Ankündigung einen "Mindestverzehr" berech |
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Zero80 hat folgendes geschrieben:: | Was kann man tun wenn man schon seinen Unmut hierüber an der Kasse kundgetan hat, aber der Kassierer (mit seinen Securitys) einen nicht aus der Disco gelassen hätte wenn man diesen Mindestverzehr nicht bezahlt hätte? |
Nicht bezahlen und die Hinzuziehung der Polizei verlangen bzw. diese selbst rufen.
Am nächsten Tag:
Ordnungsamt einschalten (Gewerbeaufsicht).
Abmahnberechtigte Institutionen informieren (Verbraucherschutz, Abmahnvereine, Wettbewerber, Hotel- und Gaststättenverband ...).
Eventuell auch die örtliche Lokalzeitung in Kenntnis setzen. |
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Ivanhoe190 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 354
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Verfasst am: 10.10.06, 08:07 Titel: |
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hätte die polizei da was machen können, also der sache mit dem MVZ?
sicher rausbegleiten, klar  |
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nce FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 963 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 10.10.06, 09:07 Titel: |
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@l-user: Dein Beitrag war völlig korrekt unter Vorbehalt formuliert. Sollte ein positives Beispiel sein!
Meine Warnung an Zero80: nicht zu schnell Ratschläge aus dem Forum in die Tat umsetzen. Eben weil alles vielleicht nicht so einfach wie geschrieben ist. _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06) |
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