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Rechtsberatungsgesetz_Rechtlicher Betreuer (BGB)

 
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andre7
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 19:40    Titel: Rechtsberatungsgesetz_Rechtlicher Betreuer (BGB) Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich bin seit vielen Jahren als freiberuflicher rechtlicher Betreuer nach § 1896 ff. BGB tätig. (übe keine Rechtsberatung aus !)
Ich habe in der Vergangenheit die Tätigkeitsbezeichnung "Rechtlicher Betreuer BGB" genutzt. Dabei habe ich die amtliche Bezeichnung im entsprechenden Titel des BGB gewählt.

Glauben Sie, daß hier ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorliegen könnte bzw. glauben Sie, daß für meine Tätigkeit eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz nötig ist?

mit freundlichen Grüssen

A. Krüger
25. 09. 2004 (andre.krueger7@epost.de)
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