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ViewSource noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.10.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09.10.06, 13:00 Titel: Bilder von Unfallopfern im Internet |
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Hallo Community.
Gibt es Vorschriften / Regeln / Gesetze die das veröffentlichen/zeigen von anstößigen Bildern im Internet betreffen?
Ich meine keine Bilder der "nackten Tatsachen" sondern eher Bilder von z.B. Unfallopfern mit recht guter Sicht auf Verletztungen usw.
Hoffe ich werde verstanden.
(War mir mit dem Topic nicht sicher, kann gerne ins richtige verschoben werden.)
MfG
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rettich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 09.10.06, 14:04 Titel: |
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Solange die Unfallopfer auf den Bildern nicht identifizierbar sind, sehe ich da keinen Angriffspunkt. |
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ViewSource noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.10.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09.10.06, 19:12 Titel: |
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Muss man den sonst keine Maßnamen treffen, wie z.B eine "Ab 18 Erklärung"?
Ich mein, so einfach nen Bild von einem verstümmelten toten Unfallopfer kann man doch nicht so einfach auf die Startseite setzten. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 09.10.06, 21:22 Titel: |
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Und was soll eine "Ab 18" Erklärung bringen?
Die verschreckt minderjährige?
Sie meinen aber nicht die Seite rotten dot com? |
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ViewSource noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.10.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 10.10.06, 12:26 Titel: |
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rotten dot com ist ein schlechtes Beispiel.
Ich möchte eigentlich nur wissen ob es Gezetz/Regel o. ä. gibt welche greifen wenn ich z.B auf meiner Homepage Bilder von toten Personen oder Unfallopfern zeigen möchte. |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 10.10.06, 13:13 Titel: |
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rettich hat folgendes geschrieben:: | Solange die Unfallopfer auf den Bildern nicht identifizierbar sind, sehe ich da keinen Angriffspunkt. | Das hört sich in dem Zusammenhang wirklich böse an. Verbrennungen vierten Grades "am" ganzen Körper dürften also in Ordung gehen.
@ ViewSource, wenn Sie nicht auch so Sachen wie Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht meinen, dann wüßte ich keines. |
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BuGeHof FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 2086
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Verfasst am: 10.10.06, 20:47 Titel: |
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ViewSource hat folgendes geschrieben:: | Ich möchte eigentlich nur wissen ob es Gezetz/Regel o. ä. gibt welche greifen wenn ich z.B auf meiner Homepage Bilder von toten Personen oder Unfallopfern zeigen möchte. |
"Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
189 StGB
mbG |
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ViewSource noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.10.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 11.10.06, 11:14 Titel: |
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Genau danach habe ich gesucht.
Danke. |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 11.10.06, 11:35 Titel: |
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Ich nehme stark an, man kann nur das Andenken eines bestimmten Toten verunglimpfen. Dieser müßte also identifizierbar sein. Auch dürfte sich i.d.R. nur aus dem Zeigen noch kein Verunglimpfen ergeben. |
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