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Verfasst am: 13.10.06, 12:20 Titel: Anspruch auf Nacherfüllung bei Unternemen?
Hey Experten, habe eine kurze Frage!
Wenn jetzt eine Firma ein Elektrogerät bei einem anderem Unternehmen einkäuft und dieses Gerät einen versteckten Mangel vorweist, darf man als Firma bei dem Unternehmen eine Nacherfüllung in Form von Neulieferung oder Nachbesserung verlangen? Oder muss man dieses Gerät direkt als Garantiefall zum Hersteller schicken?
Hallo Captain Right,
ich habe was im § 439 BGB gefunden. Aber ich habe nichts gefunden, das auf die Nichtanwendbarkeit dieser Vorschriften zwischen Unternehmen hindeutet. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Genau da war ich mir auch nicht sicher. Laut dem Unternehmen selbst hat mein kein Recht, aber ich kann mir nicht vorstellen, das man ein Raperaturfall bei Neuware einfach so hinnehmen muss, egal ob privat oder gewerblich. Glaube aber der Aufwand wäre zu groß, dagegen zu klagen, auch wenn ich sowas für eine unverschämtheit finde.
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