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11/2000 Antrag auf Bafög: wird abgelehnt, weil Antragsteller Eigenkapitalfreibetrag überschritten hat.
( Hat von Eltern Bundesschatzbriefe im Wert von ~5000 € erhalten und besitzt Sparbuch mit weiteren Rücklagen ~3000 € ).
Schatzbriefe werden auf die Eltern zurückübertragen ( 2/2001), Antragsteller erhält stattdessen Zuwendungen für den Lebensunterhalt.
5/2001 neuer Antrag auf Bafög: wird genehmigt
Die Frage nach dem Verbleib des nicht mehr aufgeführten Kapitals wird mit Aufwendungen für den Lebensunterhalt beantwortet.
Weitere Baföganträge bis 4/2003 werden genehmigt.
Das Studentenwerk stellt in 2004 fest, dass für 2001 ein Zinsfreistellungsbetrag für das B-Schatzbriefkonto in Anspruch genommen wurde. Der eingereichte Buchungsbeleg zeigt, dass der Antragsteller nicht mehr Eigentümer der Schatzbriefe war sondern die Eltern.
Das Studentenwerk fordert alle Zahlungen ab 5/2001 zurück mit folgender Begründung:
In der Anlage ( Bundesschatzbrief) durch die Eltern auf den Namen des Antragstellers ist von einer Schenkung auszugehen.
Die Rückübertragung auf die Eltern ist rechtsmissbräuchlich i.S. der BAföG-Vwv. 27.1.3a. Dies ist der Fall, wenn der Auszubildende in zeitlichem Zusammenhang mit der Stellung des Antrages auf Ausbildungsförderung oder im Laufe der förderungsfähigen Ausbildung Teile seines Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte, insbesondere seine Eltern oder andere Verwandte, übertragen hat.
In den weiteren Ausführungen wird der §45 Abs. 2 SGB herangezogen.
Frage:
1. Der Antragsteller hat von den Eltern ständig Zuwendungen für den Lebensunterhalt erhalten. Trifft damit die Begründung "ohne gleichwertige Gegenleistungen" noch zu??
2. Können die Zahlungen über den gesamten Zeitraum zurückgefordert werden?? Die Eltern haben mittlerweile ein Mehrfaches der ~5000 € nachweislich an Unterhalt gezahlt.
3. Kann der Antragsteller jemals wieder einen Anspruch auf BAföG gelten machen??
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 21.09.04, 20:43 Titel: Kein Thema für ein öffentliches Forum!
Hasenbau hat folgendes geschrieben::
Tatbestand:
11/2000 Antrag auf Bafög: wird abgelehnt, weil Antragsteller Eigenkapitalfreibetrag überschritten hat.
( Hat von Eltern Bundesschatzbriefe im Wert von ~5000 € erhalten und besitzt Sparbuch mit weiteren Rücklagen ~3000 € ).
Schatzbriefe werden auf die Eltern zurückübertragen ( 2/2001), Antragsteller erhält stattdessen Zuwendungen für den Lebensunterhalt.
5/2001 neuer Antrag auf Bafög: wird genehmigt
Die Frage nach dem Verbleib des nicht mehr aufgeführten Kapitals wird mit Aufwendungen für den Lebensunterhalt beantwortet.
Weitere Baföganträge bis 4/2003 werden genehmigt.
Das Studentenwerk stellt in 2004 fest, dass für 2001 ein Zinsfreistellungsbetrag für das B-Schatzbriefkonto in Anspruch genommen wurde. Der eingereichte Buchungsbeleg zeigt, dass der Antragsteller nicht mehr Eigentümer der Schatzbriefe war sondern die Eltern.
Das Studentenwerk fordert alle Zahlungen ab 5/2001 zurück mit folgender Begründung:
In der Anlage ( Bundesschatzbrief) durch die Eltern auf den Namen des Antragstellers ist von einer Schenkung auszugehen.
Die Rückübertragung auf die Eltern ist rechtsmissbräuchlich i.S. der BAföG-Vwv. 27.1.3a. Dies ist der Fall, wenn der Auszubildende in zeitlichem Zusammenhang mit der Stellung des Antrages auf Ausbildungsförderung oder im Laufe der förderungsfähigen Ausbildung Teile seines Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte, insbesondere seine Eltern oder andere Verwandte, übertragen hat.
In den weiteren Ausführungen wird der §45 Abs. 2 SGB herangezogen.
Frage:
1. Der Antragsteller hat von den Eltern ständig Zuwendungen für den Lebensunterhalt erhalten. Trifft damit die Begründung "ohne gleichwertige Gegenleistungen" noch zu??
2. Können die Zahlungen über den gesamten Zeitraum zurückgefordert werden?? Die Eltern haben mittlerweile ein Mehrfaches der ~5000 € nachweislich an Unterhalt gezahlt.
3. Kann der Antragsteller jemals wieder einen Anspruch auf BAföG gelten machen??
Ich würde Ihnen - ungeachtet der Tarnung im "Hasenbau" - aus der genauen Kenntnis der gegenwärtig geradezu massenhaft eingeleiteten Verfahren und der dazu sich abzeichnenden Stimmung bei den Gerichten dringend davon abraten, solche leicht identifizierbaren, an ein Geständnis grenzenden Details in einem jedermann zugänglichen Forum darzulegen und zu diskutieren.
Vergessen Sie nicht, dass all diese Verfahren im ungünstigen Fall nicht nur eine förderungrechtliche, sondern auch für alle anderen Beteiligten eine steuer- und strafrechtliche Dimension haben können, die von vielen Betroffenen häufig zunächst völlig verkannt werden. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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