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Sanierung der Wohnung mit Miete verrechnen,Steuer oder nicht

 
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Tischlerklaus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.10.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 20:44    Titel: Sanierung der Wohnung mit Miete verrechnen,Steuer oder nicht Antworten mit Zitat

Person A bezieht eine Wohnung die er selbst komplett Saniert ( Badezimmer neu, Elektrik komplett neu , Fenster einbauen , Fußböden neu , verputzen und streichen)und vereinbart mit dem Vermieter B als Gegenleistung eine Mietfreiheit von 16 Monaten im Wert von ca. 10.000€ für die Arbeitsleistung.
Die Arbeitsleistung wird vom Person A erbracht , Material wird vom Vermieter B gestellt.
Muß irgendjemand der beteiligten Personen an irgend einer Stelle z.B. Einkommens- oder Mehrwertsteuer abführen?

Freue mich auf Antworten, Gruß Tischlerklaus
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Erwarten Sie, nach zahlenmäßiger Abänderung des alten Beitrags, jetzt andere Antworten?

Probieren Sie es lieber mal in anderen Foren.

Da finden Sie hier etwas
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Tischlerklaus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.10.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Bei diesem Fall handelt es sich eindeutig um höhere Geldbeträge und über Leistungen die über die normalen Renovierungstätigkeitern von Mietern weit hinausgehen.

Deshalb dürfte hier Erzielens von Einkünften nach § 2 EStG für den Mieter wesendlich mehr im Vordergrund stehen als bei Beispiel aus aus dem alten Forum.

Mit freundlichen Grüßen, Tischlerklaus
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das Erzielen von Einkünften liegt auch bereits bei der Situation im alten Beitrag vor, auch wenn das einige Zeitgenossen des Forums nicht verstehen wollen. Ich kann mich zwar wiederholen, aber ich lasse es sein, weil es nichts bringt. Es ist, für mich zumindest, logisch, wenn der Mieter diese Arbeiten übernimmt und mit diesem Geld die Miete bezahlt, dass hier Leistungen im Sinne des § 22 EStG vorliegen.
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