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Nehmen wir mal an, Behörde X erlässt einen belastenden Verwaltungsakt, z. B eine Abmeldung von Amts wegen.
Der entsprechende schriftliche Verwaltungsakt enthält mehrere Fehler:
1. die in S-H vorgeschriebene Anhörung nach § 87 LVwG wurde nicht vorgenommen
2. die angegebene Rechtsgrundlage für das behördliche Handeln ist falsch
3. es wurden die in der Kommentierung geforderten zu benennenden Rechtsgrundlagen für ein Handeln von Amts wegen ( §§ 174 i.V.m. 176 LVwG) nicht erwähnt
4. weitere, in der Kommentierung benannte Ausführungen, die eindeutig zugunsten des/der Betroffenen wirken, wurden nicht beachtet.
WIe ist ein solcher VA zu beurteilen? Nichtig, rechtswidrig, aufhebbar? Einen Widerspruch würde der VA nicht durchstehen, vermute ich mal wenig vorsichtig.
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