Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 13.10.06, 11:33 Titel: Gefahrenübergang Privat an Privat bei Geld und Ware
Ich hoffe, dass ich hir in der richtigen Kategorie gelandet bin, es geht um Folgende Situation
Person A schuldete laut Vertrag Person B 200,- Euro, die erst in 2 Monaten bezahlt werden sollten.
In der Zwischenzeit braucht Person A von Person B tierärztliche Unterlagen im Wert von 70,- Euro, die sie Person B einmal gegeben hatte. Da die Person A die Unterlagen nicht abholen möchte, obwohl es nur ca 15-20 km Fahrt wären schlägt sie Person A telefonisch den Versand per Post vor. Die genaue Sendungsart wurde nicht weiter definiert, Person A hätte die Kosten auch nicht übernommen, somit wählte Person B den Maxibrief als Format. Nun behauptet Person A, den Brief nie bekommen zu haben, Person C weiss aber, dass er bei der Post abgegeben wurde.
Da Person B und C aufgrund der vorherigen Auseinandersetzungen zwischen A und B wissen, dass es sich wieder nur um einen Trick handelt, versicherten sie ein weiteres mal, dass die Unterlagen verschickt seien. Eine Schadensersatzforderung oder ähnliches kam von Person A nicht.
Nun ist der Zeitpunkt gekommen, dass Person A die 200,- Euro an Person B zahlen soll. Ohne vorherige Absprache über den genauen Weg schrieb Person A per E-Mail, dass sie das Geld geschickt hätte. Als nach einigen Tagen immer noch kein Geld eingetroffen war und Person B Person A darauf ansprach, behauptete Person A, das Geld per Post geschickt zu haben. Einen Nachweis kann Person A nicht erbingen (es sei denn, falls es hart auf hart kommt einen vermutlich falschen Zeugen)
Hallo,
A müsste eigentlich die versandkosten der Unterlagen übernehmen (§ 448 Abs. 1 BGB). Meine Meinung: Die Unterlagen per Post schicken ist normal. Das Geld wird normalerweise überwiesen. A sollte erklären, warum sie trotz Porto und Unüblichkeit per Post geschickt hat. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Ach super...und was hat das mit den tierärztlichen Unterlagen zu tun? Und wieso braucht Person A von Person B diese Unterlagen?
Und was hat C überhaupt mit der Sache zu tun?
A und B waren besaßen eine Gemeinsame Stute. Beim Kauf der Stute von der Vorbesitzerin waren die Röntgenbilder dabei.
Laut Vertrag ist die Stute das Eigentum von Person A geworden, deshalb auch die 200,- Euro.
Person C ist lediglich Zeuge des Geschehens und der Freund von Person B.
Zitat:
Woher wollen Sie wissen, dass A und B bezüglich der Unterlagen einen Versendungskauf vereinbart haben?
Das weiss ich von Person B, da dies alles telefonisch geregelt wurde, gibt es dafür leider keine Zeugen. Allerdings handelt es sich auch nicht um einen Versendungskauf, da Person A ja vermutlich als neue Alleineigentümerin der Stute auch Eigentümerin der Unterlagen, welche aber zu dem Zeitpunkt in Besitz von Person B waren.
Übrigens wurde der Wert der Unterlagen nicht definiert, sie waren, soweit ich weiss eine im Kaufvertrag der Stute nicht erwähnte Zugabe. 70,- wären nur die Kosten für eine Neuerstellung der Röntgenbilder.
Zitat:
A sollte erklären, warum sie trotz Porto und Unüblichkeit per Post geschickt hat.
Angeblich kein Zugriff auf das Konto. Das teilte sie allerdings Person B erst mit, nachdem sie sich beschwerte, dass kein Geld angekommen ist.
Zuletzt bearbeitet von -FX- am 14.10.06, 16:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
Warenschulden sind Holschulden.
Geldschulden sind Bringschulden.
Stimmt das noch?
Nein. Das stimmt beides nicht.
Hallo Beitragsschreiber, warum stimmt beides nicht? Du hast doch selber auf § 270 (1) BGB hingewiesen _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Jetzt habe ich gelesen. Aber da es in der Frage nicht um Fristen ging, habe ich daran natürlich nicht gedacht. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.