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Gesellschafter a hat 20%, Gesellschafter b hat 40%, Gesellschafter c hat 40%. Rechtsform GbR. Können b+d ihre Anteile gleichzeitig an d verkaufen? Ist Zustimmung von a erforderlich? Gesellschaftervertrag hat kein Vorkaufsrecht o.ä. Keinerlei Aussagen über Verkauf.
Was passiert wenn a das ablehnt und auch raus will. Muß GbR dann geschlossen werden, oder unter neuen Namen?
Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften können nur mit Zustimmung aller Gesellschafter übertragen werden. Das ergibt sich aus der Natur der Personengesellschaft, die wesentlich auf dem persönlichen Vertrauen der Gesellschafter untereinander basiert.
Eine solche Zustimmung kann bereits im Gesellschaftsvertrag fixiert sein. Wenn das, wie hier, nicht der Fall ist, muß a tatsächlich jeder Übertragung zustimmen. Hier bleibt evtl. wirklich nur die Kündugung der Gesellschaft durch b und c.
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