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Erschließungsbeiträge bei Änderung Bebauungsplan

 
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fluethke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 16:41    Titel: Erschließungsbeiträge bei Änderung Bebauungsplan Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:

Die Gemeinde A hat 10 Grundstücke über die Straße M in 1970 erschlossen. Bei der Straße handelt es sich um eine Sackgasse, die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist gewährleistet. Lt. Straßenausbausatzung der Gemeinde sind die Merkmale für Fertigstellung der Straße erfüllt. Anliegerbeiträge wurden nicht erhoben.

In 1996 wird der Bebauungsplan geändert und die hinter der Sackgasse gelegene bisher landwirtschaftliche Fläche zu Bauland, die bisherige Sackgasse wird geöffnet und damit zu einer Durchfahrtsstraße.

In 2006 wird der bereits in 1970 fertiggestellte Straßenteil komplett neu gemnacht und für die Anlieger Erschließungsbeiträge erhoben.

Fragen:
1. Handelte es sich bei der in 1970 fertiggestellten Straße um eine abgeschlossene Einheit
2. Kann durch eine Neufestsetzung des Bebauungsplans der alte Straßenteil der neugestalteten Straße zugeschlagen werden und werden dadurch Erschließungsbeiträge ausgelöst.

Knifflig, gell Sehr glücklich

Gruß Frank
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Ausbau 1970 die Merkmale der endgültigen Herstellung der damals geltenden Erschließungsbeitragssatzung erfüllte, sind damals die sachlichen Beitragpflichten entstanden. Wenn keine Beiträge erhoben wurden, dürfte Verjährung eingetreten sein.

Die Verlängerung der Straße ist eine neue eigene Erschließungsanlage, für die nur die von ihr erschlossenen Grundstücke beitragspflichtig werden. Wenn in diesem Zuge auch die alte Straße um- und ausgebaut wird, kann dies nur eine beitragsfähioge Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes sein.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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fluethke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Herr Bauer:

in der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde steht sinngemäß:
Eine Straße ist erschlossen, wenn sie über
- eine Beleuchtung
- eine Fahrbahndecke
- und eine Entwässerung
verfügt.

Alle diese Merkmale waren damals nachweislich gegeben.

Ihre Auffassung trifft sich exakt mit meiner.
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