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Stornohaftung

 
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Sappert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 16:47    Titel: Stornohaftung Antworten mit Zitat

Folgenden Fall habe ich am Stammtisch gehört:

Der A hat bei einer Versicherung gearbeitet, dort hat er für 6 Monate einen Fixkostenanteil und einen Vorschussprovisionsanteil verdient. Danach wurde sein Vertrag umgestellt in einen freien Agenturvertrag ohne jede Provision.
Ein Vertrag (BU) wurde jetzt vorzeitig gekündigt, wegen besserem Konkurrenzangebot.
Nun will die Gesellschaft von A Stornohaftungsgeld.

Die Frage ist nun:

Kann Sie das verlangen, da er das Geld doch behalten hätte dürfen, wenn er gar keinen Vertrag abgeschlossen hätte. Dann stellt er sich ja schlechter mit Vertrag ?

Es kann doch nicht das Risiko des A sein, wenn die Versicherung schlechte Tarife hat, oder doch ?

Wenn der A keine expliziten Angaben in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, wieviel er wann zurückzahlen muß bei Storno, aus welcher Rechtsgrundlage kann denn die Gesellscahft überhaupt vorgehen?

Kann der A irgenwelche Einwände vorbringen, oder lohnt sich da ein Prozeß für Ihn überhaupt ?

Gruß

Der Maddin
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die Stornohaftung ist mit absoluter Sicherheit hier vertraglich vereinbart worden.

Dies ist branchenüblich, nach dem Motto "Die Provision teilt das Schicksal der Prämie".

Wer in der Versicherungsbranche arbeitet, kennt diese Regelung.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

ist A Einzel- oder Mehrfachagent?
_________________
MfG,
Duisburger

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