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Versicherungsschaden kann nicht bezahlt werden...

 
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decently
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.10.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 13:29    Titel: Versicherungsschaden kann nicht bezahlt werden... Antworten mit Zitat

Hallo!
Frau X fährt unter Alkoholeinfluß und ohne Führerschein das Auto von Frau Y.
X verursacht einen Totalschaden. Frau Y wusste nichts davon. Die Versicherung von der Frau Y zahlt den Schaden (Vollkasko) und fordert das Geld von der Frau X.

Gerichtsurteil sagt:
6 Monate Führerscheinsperre und der Schaden soll innerhalb von 4 Wochen an die Versicherung bezahlt werden.
Frau X ist 20 Jahre alt und ohne Job und erhält keine Sozialhilfe.

Wie kann dies am besten gelöst werden. Was soll sie tun? An wen soll sie sich wenden?

Für gute Tipps wäre ich dankbar...

Gruß
M.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

sie sollte sich an die versicherung wenden, entsprechend schildern, daß sie im moment keine möglichkeit hat den schaden "auf einmal" zurückzubezahlen.
sie sollte zumindest eine geringe ratenzahlung anbieten und, sobald sie wieder mal geld verdient, entsprechend monatlich höhere beträge zurückbezahlt.

zahlen muß sie jedenfalls, irgendwann, irgendwie.
_________________
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

in dem fall wird die versicherung von x wohl die abgabe der eidesstattlichen versicherung fordern. x sollte sich `mal mit der privat-insolvenz beschäftigen.
_________________
MfG,
Duisburger

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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
in dem fall wird die versicherung von x wohl die abgabe der eidesstattlichen versicherung fordern. x sollte sich `mal mit der privat-insolvenz beschäftigen.

Bei einer unerlaubten Handlung dürfte auch ein Insolvenzverfahren nicht zu einer Restschuldbefreiung führen ...
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