Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anwaltsrechnung - Mahnbescheid
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anwaltsrechnung - Mahnbescheid

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sunny3173
Gast





BeitragVerfasst am: 02.12.04, 12:05    Titel: Anwaltsrechnung - Mahnbescheid Antworten mit Zitat

Nachdem das Gericht endlich zu einem Urteil kam, erhielt ich von dem von mir beauftragten Anwalt (bisher hatte ich nie mit Anwälten zu tun und die Wahl auf ausgerechnet diesen Anwalt kam rein aus dem Bauch raus) die Rechnung, die in meinen Augen sehr hoch war. In der Streitsache ging es um "lächerliche" 200 Euro, der Anwalt verlangte nahezu 300 Euro. Außerdem war die Rechnung sehr pauschaliert: es wurden Fotokopien und Entgelt für Telekommunikationsdienstleistungen aufgeführt. Ich verlangte also eine detaillierte Rechnung und Aufschlüsselung. Keine Antwort! Ich rief mehrfach an, doch Herr Anwalt, war immer "außer Haus", in einer "'Sitzung" oder bei Gericht. Und nun kam doch tatsächlich ein Mahnbescheid ins Haus. Wie soll ich mich nun verhalten? Hat der Anwalt nicht die Pflicht zumindest mal zu antworten?
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.12.04, 12:21    Titel: Re: Anwaltsrechnung - Mahnbescheid Antworten mit Zitat

sunny3173 hat folgendes geschrieben::
In der Streitsache ging es um "lächerliche" 200 Euro, der Anwalt verlangte nahezu 300 Euro.


Genau aus dem Grund gibt es den Mindeststreitwert (300 EUR) und die gesetzlichen Gebührentabellen.
Oder soll der Anwalt bei einem Streitwert von 20 EUR nur 1,50 verdienen? Was wäre das denn für ein Stundenlohn?
Schon eine Erstberatung kostet bis zu 180 EUR netto.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 02.12.04, 18:12    Titel: Re: Anwaltsrechnung - Mahnbescheid Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
sunny3173 hat folgendes geschrieben::
In der Streitsache ging es um "lächerliche" 200 Euro, der Anwalt verlangte nahezu 300 Euro.


Genau aus dem Grund gibt es den Mindeststreitwert (300 EUR) und die gesetzlichen Gebührentabellen.
Oder soll der Anwalt bei einem Streitwert von 20 EUR nur 1,50 verdienen? Was wäre das denn für ein Stundenlohn?
Schon eine Erstberatung kostet bis zu 180 EUR netto.


Herr Schaffrath,

mal unabhängig davon, daß Sie ganz offensichtlich die Frage nicht verstanden haben, bin ich nun -die 100.?-, die Ihnen versucht deutlich zu machen, daß ab dem 01.07.2004 und der Einführung des RVG die Höchstgebühr für eine Erstberatung bis zu 190,00 EUR beträgt.

Wenn ich Ihre Antwort so lese und das beharrliche Bestehen auf falschen Informationen kann ich Herrn Hofferberts Argumentationen immer besser nachvollziehen.

Nehmen Sie es mir nicht übel, aber irgendwann muß es gut sein.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.12.04, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ach verdammt, das RVG. Auf den Arm nehmen
Macht der Gewohnheit.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.