Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fotomodifikation bzw. Videoaufnahme
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fotomodifikation bzw. Videoaufnahme

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jokerboy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 23:32    Titel: Fotomodifikation bzw. Videoaufnahme Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hoffe hier kann mir weitergeholfen werden, da ich folgendes nicht verstehe.

Angenommen eine Person ist in einer öffentlichen Toilette , während diese auf der Kloschüssel sitzt und ihre Arbeit verrichtet(hinter verschlossener Tür). Da sich aber nun irgendson Spaßvogel, den man lange kennt, sich das Recht nimmt eben jene Person auf der Toilette zu filmen und dann das Video (z.B. in der Schule) zu verbreiten und sich darüber totzulachen, frage ich mich was man da im Prinzip gegen machen kann? Mündliche "Anmahunungen " zur Unterlassung führen leider zu keiner Reaktion, außer dass es weiterverbreitet wird und peinlich ist. Was kann man dagegen tun?

Ein anderes Problem. Ein Foto wurde von einer Person gemacht, daraufhin so mit einem Programm bearbeitet, dass jene Person in Form eines Affen dargestellt wird. Auch hier das Problem der Weiterverbreitung bzw. auch Diskriminierung. Auch hier, was kann die Person dagegen machen?

Ich hoffe, dass ich nicht im falschen Forum deswegen gelandet bin


Danke für die Antworten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherlich wäre rechtlich etwas dagegen zu machen.

Aber meines Erachtens ist es sinnvoller, den Schulleiter oder Vertrauenslehrer davon in Kenntnis zu setzen. Winken

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zur rechtlichen Seite:

Das Kunsturhebergesetz hat folgendes geschrieben::
§ 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. (...)

§ 33

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Aufgrund der besonderen Situation käme auch noch folgendes in Betracht:

Das Strafgesetzbuch hat folgendes geschrieben::
§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.