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Nachforderungen der Vormieter

 
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jubo14
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 16:36    Titel: Nachforderungen der Vormieter Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt.

Ein Mieter ist im August 2005 in eine neue Wohnung gezogen. In dieser Wohnung hatten die Vormieter drei Badezimmerwandschränke, zwei Badezimemrregale und einen großen Spiegel hinterlassen. Desweiteren waren in allen Fenstern Plissee-Gardinen angebracht worden.

Der Vermieter teilte mit, dass die Vormieter kein Interesse an den Möbeln mehr hätten und ob wir sie übernehmen wollten. Andernfalls würde er die Vormieter auffordern die Gegenstände abzuholen.

Der neue Mieter entschloss sich die Möbel zu übernehmen. Mit den Vormietern gab es zu diesem Zeitpunkt keinen Kontakt.

Im Frühjahr (April / Mai) wurden der neue Mieter dann damit konfrontiert, dass die Vormieter die Möbel plötzlich verkaufen wollten. Ende Oktober 2006 schließlich kam eine schriftliche Auflistung mit einer "Preisvorstellung" von über 700,- €.

Gibt es seitens der Vormieter überhaupt noch einen Anspruch auf die Möbel?
Ist das belassen in der Wohnung ohne eine Forderung zu stellen nicht vergleichbar mit der Aufgabe am Eigentum (anlog Sperrmüll)?

Für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar.

jubo14
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Verlangen SIe doch Einlagerungs- und Pflegegebühr... Winken

Ich denke nach einem 1/2 Jahr zu kommen ist zu spät um noch irgendwelche Ansprüche geltend zu machen...
_________________
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