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Gewerbe: Kritische Geschäftsidee?

 
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Study2
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Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 20:36    Titel: Gewerbe: Kritische Geschäftsidee? Antworten mit Zitat

Liebes Forum!

Ich habe mich bei meinem ersten Post etwas falsch ausgedrückt, also hier nochmal anders formuliert:

Angenommen Person A gründet ein Unternehmen BC, das gebrauchte Elektrogeräte des Herstellers XY in Gebrauchtbörsen aufkauft, diese zerlegt, um dann mit den gebrauchten Ersatzteilen zu handeln. So wie es häufig mit gebrauchten Autoteilen gemacht wird. Der Hersteller XY selber vertreibt keine Ersatzteile, sondern bietet nur einen Reparaturservice an.
Kann der Hersteller XY dem Unternehmen BC verbieten, gebrauchte Ersatzteile seiner Geräte zu verkaufen? Braucht BC eine Genehmigung von XY? Darf BC mit dem Firmennamen von XY werben, z.B. "gebrauchte XY-Ersatzteile"? Gibt es sonst noch etwas kritisches zu beachten bei einem derartigen Gewerbe?
Danke schonmal allen fleißigen Schreibern und sorry für den ersten ungünstig ausgedrücken Post!
Viele Grüße!!!
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.11.06, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Handel: Ist meiner Ansicht nach kein Problem, solange die ausgeschlachteten Geräte mit Zustimmung des Inhabers eventuell berstehender gewerblicher Schutzrechte (Marken, Patente, Gebrauchsmuster) in der EU verkauft wurden. Damit sind die Schutzrechte erschöpft.

Zur Werbung: Geht auch, sie § 23 MarkenG.

Sonst zu beachten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

- Gesetzliche Bestimmungen zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf
- Steuerrechtliche Fragen
- Bei Online-Handel ein korrektes Impressum, Widerrufsbelehrung usw.
- Wenn AGB verwendet werden sollen, diese von Fachmann/Fachfrau erstellen lassen
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