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Sidewalker Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.10.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 13.11.06, 13:14 Titel: Kann das 14-Tage Rückgaberecht ausgeschlossen werden? |
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Guten Tag!
Meine Frage ist:
Kann ein Unternehmen in seinen AGB`s das 14-Tage-Rückgaberecht, sowie jegliche Rückgabe und Stornierungsrechte ausschliessen?
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Meine Frage ist i.V mit einem Besuch eines online-shops, was einen wertvollen Artikel (Wert meiner Schätzung von über 1500 EUR) für 17,49 im Angebot hatte. In der Beschreibung des Artikels wird folgendes Text enthalten:
| Zitat: | Umtausch: Dieser Artikel wird auftragsbezogen bestellt, eine nachträgliche Stornierung, ein Umtausch oder eine Rückgabe sind ausgeschlossen.
Tagespreise: Alle Preise sind Tagespreise in Euro solange Vorrat reicht, Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. |
und in der AGB liest man:
| Zitat: | 5.2 Folgende Produkte fallen nicht unter Punkt 5.1 dieser Vereinbarung:
....
- Produkte, die in der Produktbeschreibung einen Ausschluss des Rückgaberechts beinhalten.
....
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Punkt 5.1 bezieht sich auf den 14-tage-Rückgaberecht.
Was ich befürchte, ist, das dieses Unternehmen mit Absicht falsche Preise stellt, damit man bestellt und laut AGB nicht mehr abbestellen kann und im folgenden eine Rechnung über den normalen Preis bekommt.
Kann so was überhaupt sein? |
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jimmythebob FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.01.2005 Beiträge: 510
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Verfasst am: 13.11.06, 13:58 Titel: Re: Kann das 14-Tage Rückgaberecht ausgeschlossen werden? |
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| Sidewalker hat folgendes geschrieben:: | Guten Tag!
Kann so was überhaupt sein? |
Nein. |
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klav FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.09.2006 Beiträge: 87
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Verfasst am: 13.11.06, 14:15 Titel: |
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Höherer Preis als im Vertrag vereinbart kann nicht verlangt werden.
Verbraucherrechte lassen sich nicht per AGB ausschließen. _________________ ihr nullen
Zuletzt bearbeitet von klav am 14.11.06, 12:15, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 13.11.06, 15:07 Titel: |
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| klav hat folgendes geschrieben:: | | Höherer Preis als in Angebot kann nicht verlangt werden. | Aber klar kann. Entscheidend ist, zu welchem Preis ein Vertrag zustande kommt.
| klav hat folgendes geschrieben:: | | Verbraucherrechte lassen sich nicht per AGB ausschließen. | Was in diesem Fall auch nicht der Fall sein dürfte - ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung: | § 312 d Abs. 4 BGB hat folgendes geschrieben:: | Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (...) | Und genau das ist hier doch wohl der Fall. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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jimmythebob FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.01.2005 Beiträge: 510
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Verfasst am: 13.11.06, 15:44 Titel: |
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Nunja, eine "auftragsbezoge Bestellung" bei irgendeinem Dritten, ist noch lange keine Anfertigung "nach Kundenspezifikation".
@Sidewalker: Was für ein Artikel ist es denn? |
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Sidewalker Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.10.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 13.11.06, 16:03 Titel: |
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Speicher für HP-Server 8GB
Die Firma liefert übrigens nur an Kaufleute.
Wer interesse hat kann mit eine private Nachricht senden, dann schicke ich den Link. |
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BuGeHof FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 2086
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Verfasst am: 13.11.06, 16:57 Titel: |
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| Sidewalker hat folgendes geschrieben:: | Speicher für HP-Server 8GB
Die Firma liefert übrigens nur an Kaufleute. |
Entscheidend ist, ob das Unternehmen den Umständen nach (auch) gegenüber Verbrauchern um Vertragsabschlüsse wirbt. Nur solche Verträge würden unter die Fernabsatz-Vorschriften fallen (wobei eine "Sonderbestellung" aber noch keine "Herstellung nach Kundespezifikationen" wäre, die ein Fernabsatz-Widerrufsrecht ausnahmsweise entfallen lassen könnte.)
mbG |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 13.11.06, 17:31 Titel: |
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| Sidewalker hat folgendes geschrieben:: | | Die Firma liefert übrigens nur an Kaufleute. | Wie schön, wenn solch völlig unwichtige Informationen dann doch irgendwann auftauchen...  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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klav FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.09.2006 Beiträge: 87
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Verfasst am: 14.11.06, 11:53 Titel: |
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| Biber hat folgendes geschrieben:: | | klav hat folgendes geschrieben:: | | Höherer Preis als in Angebot kann nicht verlangt werden. | Aber klar kann. Entscheidend ist, zu welchem Preis ein Vertrag zustande kommt.
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Richtig. Da wir hier jedoch von Internetgeschäften reden, kann m.V. von einem Vertragswert=Angebotsgebotswert ausgegangen werden. Großes Gefeilsche gibt es da m.E. nicht.
| Biber hat folgendes geschrieben:: | | klav hat folgendes geschrieben:: | | Verbraucherrechte lassen sich nicht per AGB ausschließen. | Was in diesem Fall auch nicht der Fall sein dürfte - ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung: |
Ja, des Lesens bin ich mächtig.
| Biber hat folgendes geschrieben:: | | § 312 d Abs. 4 BGB hat folgendes geschrieben:: | Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (...) | Und genau das ist hier doch wohl der Fall. |
Eben nicht. RAM-Bausteine sind Fließbandware.
MfG _________________ ihr nullen |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.11.06, 12:07 Titel: |
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| klav hat folgendes geschrieben:: | | Vertragswert=Angebotsgebotswert | Was ist das denn?
Unabhängig davon: ein Vertrag kommt nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Wenn also ein VK etwas für den Preis X anpreist und ein K zu diesem Preis ein Kaufangebot macht, kann der VK das Kaufangebot annehmen und zu dem Preis liefern oder er kann den Preis ändern und damit ein neues Angebot machen, welches wiederum der K annehmen kann oder auch nicht.
| klav hat folgendes geschrieben:: | | Eben nicht. RAM-Bausteine sind Fließbandware. | Das weiß ich nicht - aber wenn dem so ist, hätten Sie darauf vielleicht der Vollständigkeit halber gleich in Ihrem ersten Beitrag hinweisen können, anstatt kommentarlos die Artikelbeschreibung zu zitieren und dadurch zumindest fahrlässig einen falschen Eindruck zu erwecken.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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klav FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.09.2006 Beiträge: 87
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Verfasst am: 14.11.06, 12:14 Titel: |
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Das mit den Willenserklärungen ist schon klar.
Der Hinweis war in meinem 1. Beitrag noch nicht möglich. Gab doch der Fragende erst später Details zur Sache bekannt. Wie sie selbst richtig bemerkten und der Historie entnehmen können, leicht verspätet.
Geflamme...jedoch frage ich mich, wo sie in ihren Postings auf die ursprüingliche Frage eingehen. Ego-Poster. _________________ ihr nullen |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.11.06, 12:19 Titel: |
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| klav hat folgendes geschrieben:: | | Der Hinweis war in meinem 1. Beitrag noch nicht möglich. Gab doch der Fragende erst später Details zur Sache bekannt. Wie sie selbst richtig bemerkten und der Historie entnehmen können, leicht verspätet. | Sorry, mein Fehler - habe Sie mit dem TE verwechselt.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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klav FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.09.2006 Beiträge: 87
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Verfasst am: 14.11.06, 12:59 Titel: |
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*prost*  _________________ ihr nullen |
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