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Verfasst am: 14.11.06, 18:24 Titel: Fitness-Studio erhöht Preis wegen der MWST Erhöhung
Folgende Email wurde an einen Kunden eines Fitness-Studios versendet:
Ist mit dieser Begründung eine Beitragserhöhung rechtmäßig?
Zitat:
Deine Mitgliedschaft bei uns
ÿ Vertragsumstellung ab Januar 2007
Vereinbarung: 9999999
Liebe Unbekannte,
zunächst einmal möchten wir dir für dein Vertrauen zu Firma danken. Wir hoffen, dass dir dein Training in unseren Studios viel Spaß macht und du dich stetig über Erfolge freuen kannst.
Allerdings gibt es auch einen weiteren Anlass, warum wir uns heute an dich wenden. Wie du sicherlich aus eigener Erfahrung weißt, sind wir in Deutschland derzeit mit ständigen Preissteigerungen konfrontiert. Energiekosten erhöhen sich, Personalkosten steigen, Produkte und Dienstleistungen werden teuerer. Nun wird der Staat zum Jahresbeginn 2007 die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent anheben. Wir von Firma setzen von jeher alles daran, den Beitrag zugunsten unserer Mitglieder so gering wie möglich zu halten. Dies ist der Grund, dass unser Preis seit nunmehr einem Jahrzehnt gleich geblieben ist, obwohl unsere Kosten sich immer mehr erhöht haben.
Nicht umsonst sind wir die Nummer 1 in Fitness.
Doch mit Anhebung der Mehrwertsteuer ist nun der Punkt erreicht, an dem wir aus wirtschaftlichen Gründen die Mehrbelastung nicht mehr tragen können. Um euch weiterhin Top-Qualität und optimale Öffnungszeiten garantieren zu können, sind wir gezwungen, den Monatsbeitrag ab Januar 2007 auf 16,90 Euro anzuheben. Dein Vertrag wird von uns automatisch umgestellt. Wenn Du uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hast, werden wir den neuen Mitgliedsbeitrag ab dem Beitragsmonat Januar 2007 einziehen.
Wir bitten dich um Verständnis und stehen bei Rückfragen werktags zwischen 8.00 und 17.30 Uhr unter 0123456 /78910 gerne zur Verfügung.
Dein Team von Firma
Also die Frage, ist diese Information als Email korrekt (und nicht als Brief) und
eben die Preiserhöhung?
Im Vertrag steht der konkrete bisherige Betrag als vereinbarter Mitgliedsbeitrag.
Der eine Euro macht nichts, also man will sich nicht darüber aufregen,
aber es geht eben um die Frage ob zulässig oder nicht. _________________ Nur das Genie beherrscht das Chaos!
Also die erhöhte MWST darf er draufschlagen, alles andere ist eine Vertragskündigung und ein neuer Vorschlag. Es sei denn es sind im Vertragserhöhungen vorgesehen.
Wenn man also nicht will nimmt man das Angebot nicht an und ist raus.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
ich denke mal einige wissen um welche kette es hier geht. mich stört der eine euro auch nicht, allerdings würde mich es auch mal interessieren, ob so eine möglichkeit der vertragserhöhung in dem vertrag der entsprechenden kette vorgesehen ist. habe meinen hier im büro nicht da und bin einfach nur neugierig.
Das ist gerichtlicherseits auch schon anders gesehen worden:
„Ferner bleibt das Recht auf Preisänderungen durch z.B. Maßnahmen des Gesetzgebers (z.B. Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuer etc.) ausdrücklich vorbehalten“. Diese Klausel ist unwirksam, bei einer Erhöhung kann fristlos gekündigt werden.
LG Hannover - 14 O 383/96
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