Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hafteinlage geschl. Immofonds KG
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hafteinlage geschl. Immofonds KG

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 14:40    Titel: Hafteinlage geschl. Immofonds KG Antworten mit Zitat

A ist an einem geschlossenen Immobilienfonds (Kommanditgesellschaft) beteiligt. Lt. Gesellschaftervertrag ist "die Hafteinlage auf 50 % des Kapitalanteils begrenzt"

Was hat das denn für eine praktische Bedeutung, z.B. im Insolvenzfall?

Also angenommen, A hat seine Pflichteinlage i.H.v. 100.000 € geleistet und die KG geht in die Insolvenz. Dann haftet A ja nur mit 50.000 €. Müsste er dann nicht die anderen 50.000 € wieder zurück bekommen?

Wer nett, wenn mir das jemand kurz skizzieren könnte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst mal: Wovon sollen bei einer Insolvenz die 50.000 Euro zurückgezahlt werden?

Ansonsten: Soweit ich das sehe (ohne den Gesellschaftsvertrag zu kennen), bezieht sich die Hafteinlage auf das Außenverhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft. Die 50.000 sind vermutlich als Einlage im Handelsregister eingetragen, so daß der Kommanditist Dritten gegenüber maximal damit haftet, wenn er seine Einlage nicht vollständig erbracht hat.

Im Innenverhältnis sind vermutlich die ganzen 100.000 Euro als Einlage zu betrachten. Von daher kann A vermutlich nicht die anderen 50.000 als Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Er ist ja Gesellschafter und nicht Gläubiger der Gesellschaft.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 16.11.06, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Rettich, das bestätigt, was ich bei meinen anderweitigen Recherchen heraus gefunden habe Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.