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Dauer des gesetzlichen Zeitrahmens bei einer Entschädigung

 
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treble
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 11:57    Titel: Dauer des gesetzlichen Zeitrahmens bei einer Entschädigung Antworten mit Zitat

Für eine private Bank wurde der Entschädigungsfall festgestellt.
Gemäß § 5 Abs. 2 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG) hat die Entschädigungseinrichtung geeignete Maßnahmen zu treffen, den Gläubiger innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des Entschädigungsfalles zu entschädigen.
Weiter in § 5 Abs. 4, das die Entschädigungseinrichtung die angemeldeten Ansprüche unverzüglich zu prüfen hat und spätestens drei Monate, nachdem die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen hat.

Es wird von der Entschädigungseinrichtung ein Formular zur Anmeldung der Ansprüche versendet.

Es sind jetzt 2 Monate vergangen und das Formular zur Anmeldung der Entschädigungsansprüche wurde bis jetzt von der Entschädigungseinrichtung nicht versendet.

Wie lange kann sich die Entschädigungseinrichtung noch Zeit lassen, das Formular zur Eintragung übersenden und ferner wie lange kann die Zahlung der Entschädigung noch dauern?
Vielen Dank!
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