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Brandschaden am Fahrzeug durch einen Hausbrand! Wer bezahlt?

 
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Hofbauer
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 19:15    Titel: Brandschaden am Fahrzeug durch einen Hausbrand! Wer bezahlt? Antworten mit Zitat

Fall: Wir sind eine Laienschauspielgruppe mit einer Wanderbühne. Die Wanderbühne wird auf einem Anhänger transportiert. Dieser Anhänger wird nach der Spielsaison gegen einen monatlichen Mietbetrag in einem Gebäude untergestellt. Nun ist dieses Gebäude abgebrand und somit auch unser Anhänger mit allen Requisiten.

Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Das Gebäude ist über eine Gebäudeversicherung des Vermieters abgesichert.

Da der Schaden an unserem Anhänger mit Inventar dürch den Brand des Gebäudes entstanden ist, muss aus meiner Sicht auch diese Versicherung den Schaden begleichen. Die Versicherung ist natürlich anderer Meinung. Demnach würden wir nichts bekommen und können die Theatergruppe auflösen!

Hat jemand Erfahrung oder kann weiterhelfen?
Wir sind für alles sehr Dankbar!
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

jeder versichert sein Eigentum (versichertes Interesse) und bekommt seinen Schaden dann von seinem Versicherer ersetzt, also:
Gebäude - Gebäude-Feuer-Versicherer
Anhänger- Kfz-Versicherer
Ladung des Anhängers - Inhalt-Feuer-Versicherer

und zwar jeweils der entsprechend eigene Versicherer!

Wenn Sie jemanden finden, der den Schaden verursacht hat, können Sie diesen regreßpflichtig machen.

Ansonsten noch die Möglichkeit, einmal den Mietvertrag zu studieren welche Gefahren der Vermieter trägt und welche er ausschließt.

Aber ich vermute, wenn Sie keine eigene Feuer-Versicherung haben, bekommen Sie: 0,00 €
_________________
MfG,
Duisburger

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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 15.11.06, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte beachten Sie die Forenregeln (recht.de-Knigge, die Juriquette) - hier in der Kurzversion - und formulieren Sie Ihren Beitrag entsprechend um. Rufen Sie hierzu Ihren Beitrag auf; oben rechts erscheint ein Edit-Button, anklicken und Text bearbeiten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gruß
Peter H.
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