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herr_davis noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.11.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 19.11.06, 11:37 Titel: GbR |
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| Bei der Gründung einer GbR mit zwei Gesellschaftern müssen da beide ein Gewerbe anmelden oder reicht es wenn dies einer tut? |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 19.11.06, 12:15 Titel: |
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Hallo,
beide müssen das Gewerbe anmelden |
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ThomasS FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.08.2006 Beiträge: 1050
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Verfasst am: 20.11.06, 13:59 Titel: |
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@ Karsten11
wie wäre denn die Situation, wenn sich aus dem (schriftlich fixierten) GbR Vertrag ergibt, dass A das alleinige Vertretungsrecht hat und B lediglich "stiller Teilhaber" ist, also bei der Gewerbeausübung nicht in Erscheinung tritt? Dann wäre m.E. nur A gewerbemeldepflichtig. Ist wohl mehr Theorie, aber bei mehreren Gesellschaftern nicht unwahrscheinlich, dass der eine oder andere nicht gewerblich tätig wird. Liege ich da richtig?
Thomas |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 21.11.06, 00:42 Titel: Re: GbR |
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| herr_davis hat folgendes geschrieben:: | | Bei der Gründung einer GbR mit zwei Gesellschaftern müssen da beide ein Gewerbe anmelden oder reicht es wenn dies einer tut? |
1. Schritt: Muss überhaupt ein Gewerbe angemeldet werden? Wenn sich etwa zwei Anwälte zu einer GbR zusammentun, müssen sie kein Gewerbe anmelden. Es kömmt also darauf an, was Zweck der GbR ist.  |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 21.11.06, 06:16 Titel: |
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| Das ist richtig. Die GbR ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Das ist ein weiter Begriff. Es muss nicht ein Gewerbe sein. |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 21.11.06, 08:52 Titel: |
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| ThomasS hat folgendes geschrieben:: | | wie wäre denn die Situation, wenn sich aus dem (schriftlich fixierten) GbR Vertrag ergibt, dass A das alleinige Vertretungsrecht hat und B lediglich "stiller Teilhaber" ist, also bei der Gewerbeausübung nicht in Erscheinung tritt? Dann wäre m.E. nur A gewerbemeldepflichtig. Ist wohl mehr Theorie, aber bei mehreren Gesellschaftern nicht unwahrscheinlich, dass der eine oder andere nicht gewerblich tätig wird. Liege ich da richtig? |
Ja.
Im übrigen müssten sich m.E. aufgrund der gewandelten Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der Außen-GbR die Gewerbemeldestellen dahingehend bewegen, dass nur noch die GbR selbst eine Gewerbeanmeldung abzugeben hat. Das Verlangen von Gewerbeanmeldungen der GbR-Gesellschafter ist nämlich mit dem gewandelten Verständnis der GbR nur schwer vereinbar. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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ThomasS FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.08.2006 Beiträge: 1050
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Verfasst am: 21.11.06, 09:04 Titel: |
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@ Toph
hast Du mal die Quelle zur BGH Rechtsprechung für mich? Was bedeutet der Begriff "Außen-GbR"? Das sagt mir aber auch gar nichts! Mach mal bitte "Schülerhilfe"!  |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 21.11.06, 09:22 Titel: |
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Urteil des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Außen-GbR
Außen-GbR ist eine GbR die als solche nach außen in Erscheinung tritt, z.B. durch Teilnahmne am Wirtschaftsverkehr.
Die von Dir skizzierte GbR mit einem stillen Gesellschafter wäre dagegen Innen-GbR, wenn die vertretungsberechtigte Gesellschafter die Geschäfte der GbR in eigenem Namen abschließt und die GbR dementsprechend nicht in Erscheinung tritt. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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ThomasS FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.08.2006 Beiträge: 1050
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Verfasst am: 21.11.06, 09:54 Titel: |
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@ Toph
besten Dank!
Thomas |
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