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Fastfoodketten oder Konsumermärkte machen das doch bestimmt auch nicht anders?!
Nur das bei denen dann die Märkte und Zentralen GmbHs oder andere juristische Personen sind und wenn dort die Geschäftsführer gleich wären, dann wäre das dem Finanzamt wahrscheinlich auch Schnuppe. Nur die Frage, ob sowas auch bei Einzelunternehmern möglich ist.
Finanzamt hat was mit Steuern zu tun. Damit kenne ich mich in diesem Fall nicht aus. Aber ich möchte auf Verbot der Insichgeschäfte nach § 181 BGB hinweisen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Verfasst am: 20.11.06, 22:52 Titel: Re: zwei Einzelunternehmer kaufen bei eigener GbR ein?
!zeus! hat folgendes geschrieben::
Ist es problemlos möglich als Einzelunternehmer zu verkaufen, aber gleichzeitig Gesellschafter einer GbR zu sein, in der man einkauft?
Es geht dabei darum, dass die GbR den Einkauf macht, während die Einzelunternehmer verkaufen und selber Ihren Gewinn erwirtschaften.
Das man dann Rechnungen (GbR -> Einzelunternehmer) sozusagen an sich selbst schreibt, kommt mir dabei nur komisch vor.
Gruß
Mal vorausgesetzt, sowohl die Einzelgwewerbe als auch die GbR sind ordnungsgemäß angemeldet: Sind die Gewerbeanzeigen identisch? Kauft die GbR z.B ein muss sie nachweisen,was mit der Ware passiert, verkauft A, muss er im Zweifellsfall nachweisen, woher die Ware stammt. So eine Geschichte geht doch auf Dauer nicht gut. Allerdings hindert niemand einen daran, die Gewinne aus der GbR auch entsprechen als Einnahmen zu verbuchen, wo also ist das Problem?
@ ThomasS
Nehme man an die Gewerbeanzeige der GbR wäre "Produkte Großhandel" und die Gewerbe der Einzelunternehmer (A und B) wären "Produkte Einzelhandel". Weiterhin wäre der Einkauf der GbR bei Herstellern von "Produkten" und der Weiterverkauf (selbstverständlich mit Gewinn) an A und B. Nächster Weiterverkauf (auch mit Gewinn) wäre von A und B an Endkunde. Ziel könnte die Suche nach weiteren Unternehmern sein (C, D, E usw.) und Minderung der Einkaufspreise.
@I-user
Was ich zum Insichgeschäft finden konnte war z.B. wenn ein Geschäftsführer einer Gmbh sich selbst sein Grundstück abkauft, um dann z.B. einen überhöhten Preis für das Grundstück zu zahlen und am Ende privat die Tasche voller zu haben. Dabei war aber schon von vorne herein die Zielsetzung illegaler Natur, nämlich keine Steuern auf die Gelder zu zahlen, die aus der GmbH stammen und gleichzeitig das auch noch absetzen zu können. In meinem Beispiel geht es darum, dass sowohl die GbR (die ja nach weiteren Unternehmern C, D, E etc. sucht) weiter auszubauen und für sich selbst Gewinne zu erwirtschaften, während die Einzelunternehmer selbst auch Gewinne machen sollen.
@ all
Wie gesagt z.B. bei Franchising macht Zentral GmbH mit Geschäftsführer A Geschäfte mit GmbH Geschäftsführer B und GmbH Geschäftsführer C, während A den Einkauf macht und an B und C verkauft und diese wiederrum das Endkundengeschäft machen. Die Frage ist also darf A auch sein eigener Kunde sein?
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