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Verfasst am: 22.11.06, 04:33 Titel: Zustandekommen einer OHG
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. dem Zustandekommen einer OHG.
Angenommen 3 Gesellschafter schließen sich zu einer Gbr zusammen und regeln die Verhältnisse in einem Vertrag (Name&Sitz, Dauer, Einlagen, Gewinnverteilung, Kündigung).
Einer der Gesellschafter steigt nun aus. Die beiden anderen behaupten nun, dass es sich um eine OHG handelt und daher das Wettbewerbsgesetz des HGB gilt. Daraus würde sich ergeben, dass der aussteigende Gesellschafter in der selben Branche so lange nicht mehr tätig sein dürfte, wie er Mitglied der Gesellschaft ist (Kündigungsfrist).
Kommt es in irgendeiner Form "automatisch" zum Entstehen einer OHG aus einer "normalen" Gbr, wenn dies nie ausdrücklich beschlossen wurde und kein Eintrag im Handelsregister getätigt wurde?
Kommt es in irgendeiner Form "automatisch" zum Entstehen einer OHG aus einer "normalen" Gbr, wenn dies nie ausdrücklich beschlossen wurde und kein Eintrag im Handelsregister getätigt wurde?
Ja. Wenn die Gesellschaft
1. Ein Gewerbe betreibt, und
2. dieses Gewerbe nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert,
dann ist sie - unabhängig von der Registereintragung - eine Offene Handelsgesellschaft (siehe § 105 Abs. 1 HGB).
Wann ein Gewerbe einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist am Einzelfall zu klären. Kriterien sind hier u.A. Vielfalt der Geschäftspartner, Teilnahme am Wechsel- oder Scheckverkehr, Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer, Höhe des Umsatzes.
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