Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Versicherungsvertrag "unterjährig" gekündigt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Versicherungsvertrag "unterjährig" gekündigt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
arclite
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 00:40    Titel: Versicherungsvertrag "unterjährig" gekündigt Antworten mit Zitat

Hallo,
ist es legitim, daß eine Kfz-Versicherung (Haftpflichtversicherung) den Beitrag erhöhen kann, wenn die Versicherung nach 11 Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt wurde, bspw. vom 30.01.2006 bis 31.12.2006, mit der Begründung, daß durch die Kündigung der Versicherungsvertrag unterjährig beendet wurde und somit die Abrechnung nach Kurztarif erfolgt?
Viele Grüße und vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das ist so korrekt. Steht in den "Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung". Die TB sind, genau wie die AKB, Vertragsbestandteil. Bei denen, die ich hier liegen hab, steht drin, dass bei einer Vertragsdauer bis zu 11 Monaten 95 % des Jahresbeitrages fällig werden, über 11 Monaten der komplette Jahresbeitrag (Ziff. 3 der TB). Das kann bei anderen Versicherern etwas anders aussehen, aber grundsätzlch müsste es überall eine Kurztarifstaffel geben.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
arclite
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.11.06, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, wieder was gelernt... Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.