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GmbH Vermögensverteilung veränderbar? (§72 GmbHG)

 
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FrankF
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 00:26    Titel: GmbH Vermögensverteilung veränderbar? (§72 GmbHG) Antworten mit Zitat

Hallo,

eine kurze Verständnisfrage, bei der ich aus der Lektüre des GmbHG nicht schlau geworden bin. Vielleicht könntet Ihr da für etwas "Erhellung" sorgen? Vielen Dank!

Es geht um die Verteilung des Vermögens nach Auflösung einer GmbH durch Gesellschafterbeschluss.

Nun sind sich alle Gesellschafter einig (einstimmig),den Liquidationserlös nach einem anderen Schlüssel verteilen zu wollen, als der damals im Gesellschaftsvertrag festgelegt wurde.

In der Gesellschafterversammlung beschliessen sie einstimmig die neue Verteilung in Abänderung zum Vertrag.

Ist ein solcher Beschluss in einer normalen Versammlung möglich, oder muss dieser womöglich notariell beurkundet oder sogar beim HR angemeldet werden?

In §72 GmbHG ist ja geregelt: "Das Vermögen der Gesellschaft wird unter die Gesellschafter nach Verhältnis ihrer Geschäftsanteile verteilt. Durch den Gesellschaftsvertrag kann ein anderes Verhältnis für die Verteilung bestimmt werden."

Aber durch die Gesellschaftsversammlung? Doch die kann ja eine Änderung des Vertrags beschließen... nach §53 GmbHG müsste die notariell beurkundet werden und nach §54 auch ins HR eingetragen werden. Oder ist das in diesem Fall anders? (Da ja die Gesellschaft eh in Auflösung befindet, wäre es ja eigentlich Verschwendung von Ressourcen, dafür nochmals zum Notar und HR zu laufen und nochmals Gebühren aufwenden zu müssen?)

Danke nochmals
und viele Grüße

Frank
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