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Verfasst am: 19.11.06, 21:22 Titel: Bewerbungskosten bei Vorstellungsgespraech im Ausland
Hallo,
angenommen jemand faehrt zu einem Vorstellungsgespraech fuer eine neue Stelle ins Ausland. Kann er das als Bewerbungskosten absetzen? Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung wuerde dem deutschen Fiskus durch die Beschaeftigung kein zusaetzliches Steueraufkommen entstehen, da der Arbeitgeber im Ausland ansaessig ist und der Arbeitnehmer aus Deutschland wegziehen wuerde. Kann er die Bewerbungskosten trotzdem absetzen?
In genau demselben Zusammenhang, kann er einen berufsberdingten Umzug ins Ausland absetzen?
Falls ja oder nein, was ist der einschlaegige Literaturverweis fuer diesen Fall? Ein Gesetz? Ein Urteil?
Wenn -wie hier- kein Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen im Inland gegeben ist, können diese Aufwendungen evtl. nur in der ausl. Steuererklärung zum Ansatz kommen.
Wenn -wie hier- kein Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen im Inland gegeben ist, können diese Aufwendungen evtl. nur in der ausl. Steuererklärung zum Ansatz kommen.
Nicht ganz. Oder jedenfalls nicht so pauschal.
Im Jahr des Wegzugs unterliegen die ausl. Einkünfte ggfs. dem Progressionsvorbehalt.
Diese Werbungskosten mindern dann diesen, wenn sie denn auch noch im gleichen Jahr anfallen.....
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