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Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 23.11.06, 23:58 Titel:
Hallöle
Nein. Dieses Risiko ist nicht abgesichert. Er müsste den Klageweg über ein Zivilgericht beschreiten.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
ich kann noch die Begründiung nachliefern, warum die PHV hier nicht eintreten wird:
vgl. die "Riskikobeschreibungen und besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung": Nicht versichert ist die haftpflicht des (...) Führers eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Dieser Sachverhalt liegt hier vor: der (privathaftpflichtversicherte) A ist Führer des PKW. somit besteht für alle Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Führen dieses PKW, kein Versicherungsschutz in der PHV. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
und der "Gebrauch eines Kraftfahrzeugs" geht weit über das hinaus, was allgemein hin als Führen eines Kfz, also fahren, angesehen wird. Dazu gehört z.B. auch das Be- und Entladen _________________ MfG,
Duisburger
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