Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - 200 Euro Uhr nicht mehr Wasserdicht !
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

200 Euro Uhr nicht mehr Wasserdicht !

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
System
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 617
Wohnort: Weissenfels / Halle

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 16:43    Titel: 200 Euro Uhr nicht mehr Wasserdicht ! Antworten mit Zitat

Hallo,


Ein kleines Problem. Käufer A hatt sich vor geraumer Zeit eine 200,00 Euro Uhr gekauft. Diese hat Käufer A nun zum Uhrmacher B gebracht um die Batterie zu wechseln, in dem glauben die Uhr wird dort auch gleich wieder wasserdicht gemacht. Nun ging Käufer A mit der Uhr nach dem Batteriewechsel ins Wasser und schaute nicht schlecht, als diese ihren Dienst aufgab. Auf Nachfrage beim Uhrmacher sagte dieser, "wir weisen alle Kunden darauf hin das die Uhr dannach nicht mehr wasserdicht ist". Dies hat der Verkäufer aber nicht getan. Der Hinweis ist ausgeblieben. Läpische Antwort " Haben Sie Zeugen?" Somit steht Aussage gegen Aussage. Wer haftet nun für den Schaden ? Haftet überhaupt jemand?
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 08.11.06, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, das dürfte im Ergebnis wohl eine Beweislastfrage sein.
Zwischen A und B wurde ein Werkvertrag geschlossen. Der Erfolg des WV bestand darin, die Uhr durch Austausch der Batterie wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Zwischen A und B wurde nicht vereinbart, dass die Uhr nach dem Austausch nicht mehr wasserdicht ist. Fraglich dürfte also sein, ob Uhren typischerweise ihre Wasserdichtigkeit durch Austausch der Batterie verlieren. Wenn dies immer der Fall ist, dürfte für den B auch die Pflicht entfallen den A darauf hinzuweisen. U.U. findet sich die Antwort auf die Frage in der Bedienungsanleitung der Uhr (sofern eine geliefert wurde). Wenn man davon ausgeht, dass der Verlust der Dichtigkeit nicht mit Austausch der Batterie einhergeht, liegt es an B zu beweisen, dass eine entsprechende Belehrung stattgefunden hat. Diesen Beweis dürfte er nicht führen können.

Wen das nicht überzeugt: Vielleicht kann man die Verteilung der Beweislast auch aus § 280 herleiten. Wenn A beweisen kann, dass die Uhr vor der Reparatur wasserdicht war, obliegt es wiederum B sich zu entlasten, d.h. zu beweisen dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stephan1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist nunmal allgemein bekannt, dass ein Batteriewechsel beim Uhrmacher zum Verlust der Wasserfestigkeit führt. Um diese zu erhalten, muss die Uhr eingeschickt werden. Das ist bei 99% der Uhren so. Der Kunde hätte ja zumindest fragen können, aber da er auch dies nicht gemacht hat, liegt die Schuld wohl bei ihm.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Stephan1 hat folgendes geschrieben::
Es ist nunmal allgemein bekannt, dass ein Batteriewechsel beim Uhrmacher zum Verlust der Wasserfestigkeit führt. Um diese zu erhalten, muss die Uhr eingeschickt werden. Das ist bei 99% der Uhren so. Der Kunde hätte ja zumindest fragen können, aber da er auch dies nicht gemacht hat, liegt die Schuld wohl bei ihm.

Das wäre mir neu (trage selbst nur wasserdichte Uhren). Bisher habe ich es immer nur so erlebt, dass der Batteriewechsel insb. bei Taucheruhren deutlich teurer war, weil neben der Batterie auch Dichtungen erneuert und anschliessend eine Dichtigkeitsüberprüfung des Gehäuses durchgeführt werden musste.
Hier sieht es mir eher danach aus, als hätte ein "Fachbetrieb" eine wasserdichte Uhr kommentarlos zum Batteriewechsel entgegengenommen, ohne den Kunden darauf hinzuweisen, dass dieser Betrieb fachlich und/oder ausrüstungstechnisch nicht in der Lage ist, einen Batteriewechsel bei einer wasserdichten Uhr sach- und fachgerecht auszuführen (dann hätte der Betrieb die Uhr nämlich entweder an den Hersteller einschicken oder den Kunden zur qualifizierteren Konkurrenz schicken müssen).
Meiner Meinung kann der Kunde hier durchaus Schadensersatz von dem windigen "Uhrmacher" verlangen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

ThoT hat folgendes geschrieben::
Zwischen A und B wurde ein Werkvertrag geschlossen. Der Erfolg des WV bestand darin, die Uhr durch Austausch der Batterie wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Zwischen A und B wurde nicht vereinbart, dass die Uhr nach dem Austausch nicht mehr wasserdicht ist.

Eine wasserdichte Uhr ist eine wasserdichte Uhr ist eine wasserdichte Uhr.
Oder würden Sie akzeptieren, dass Ihr Auto nach dem nächsten Reifenwechsel plötzlich keinen Allradantrieb mehr hat? Fährt ja schliesslich trotzdem noch ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.