Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mitarbeiter einer 100%-Tochterfirma
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mitarbeiter einer 100%-Tochterfirma

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dachschaden
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 12:44    Titel: Mitarbeiter einer 100%-Tochterfirma Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

mal angenommen, man ist Angestellter der AAA GmbH, welche eine 100%-ige Tochter der BBB AG ist.
Ist man dann aufgrund der 100%-Zugehörigkeit automatisch auch "Mitarbeiter" der der BBB AG?

Es geht um eine Lotterie, bei der "Mitarbeiter der BBB AG von der Teilnahme ausgeschlossen" sind, und bei der ein Angestellter der AAA GmbH gerne teilnehmen möchte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
"Mitarbeiter der BBB AG von der Teilnahme ausgeschlossen"


Da steht nichts über die Gesellschafter eines Unternehmens, denn dann könnte mane auch nicht bei einer Tombula der Deutschen Bank mitmachen, denen gehört sicher auch ein Teil.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 17:00    Titel: Re: Mitarbeiter einer 100%-Tochterfirma Antworten mit Zitat

dachschaden hat folgendes geschrieben::
Ist man dann aufgrund der 100%-Zugehörigkeit automatisch auch "Mitarbeiter" der der BBB AG?
In der absoluten Regel: Nein.

A GmbH und B AG sind jeweils rechtlich selbständige juristische Personen und damit getrennt zu betrachten (es sei denn Rechtsvorschriften knüpfen ausdrücklich oder implizit an Konzernstrukturen etwa i.S.d. §18 AktG an).

Vereinfacht kann man sich sie als zwei Menschen vorstellen.
Da käme man ja auch nicht auf die Idee man hätte automatisch ein Arbeitsverhältnis zum Vater, nur weil man ein Arbeitsverhältnis zum Sohn hat.

Man steht in einem Arbeitsverhältnis zu der juristischen (oder natürlichen) Person mit der man einen Arbeitsvertrag geschlossen hat. Hat man einen Solchen mit der A GmbH ist man flglich nicht Arbeitnehmer der B AG.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
dachschaden
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das war, was ich wissen wollte.
Danke für die rasche Antwort!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.