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Verfasst am: 01.01.07, 20:24 Titel: Die Lieben Mitbewerber > Abmahnen
Hallo,
ich möchte mal eure Meinung hören.
Thema Abmahnung von Online Shops.
Person A betreibt einen Online Shop und bemüht sich das System Rechtsicher zu machen und dem Kunden gerecht zu werden.
Dazu nimmt A Kosten und Zeit auf sich.
Jedoch muss A vermehrt feststellen dass sich bei seinen Mitbewerben B,C,D dies anders verhält.
Person A möchte nicht das Haar in der Suppe suchen und rede nicht von Kleinigkeiten.
Grobe Verstöße bis hin zur Täuschung und Verschleierung von Tatsachen.
Von Abmahnungen weil die Farbe nicht passt und die Schriftgröße nicht stimmt hält A nichts von!
Kleinigkeiten wird man immer finden und deswegen ist eine Abmahnung nicht nötig.
Macht es Sinn das A nette Aufforderung mit gravierenden Verstößen per Mail an B,C,D versendet?
Eine Abmahnung muss es ja nicht sofort sein
jedoch ist es auch nicht richtig das die die sich bemühen es richtig zu machen nur ausgelacht werden.
Wer Geld verdienen will sitz jetzt am Rechner und macht Screenshots von allen Shops die nicht auf die 19% MwST. umgestellt haben
Wie soll A also mit den Mitbewerbern umgehen?
Gruß
Koch
Zuletzt bearbeitet von Koch am 02.01.07, 07:54, insgesamt 2-mal bearbeitet
Wer Geld verdienen will sitz jetzt am Rechner und macht Screenshots von allen Shops die nicht auf die 19% MwST. umgestellt haben
Also dann am besten erstmal den MediaMa*** abmahnen! Der wirbt aktuell im Fernsehen damit, dass morgen alles ohne Mehrwertsteuer und damit 19% billiger ist.
Bin schon auf die ersten Pressemitteilungen der Verbraucherzentralen gespannt, die nach Beschwerden von (völlig verblödeten!) Kunden mitteilen, dass "ohne Mehrwertsteuer" keinen Preisnachlass von 19% des Bruttopreises bedeutet, weil die Mehrwertsteuer nun mal auf Basis des Nettopreis errechnet wird ...
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 02.01.07, 07:01 Titel:
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
Und weil das Thema per se nichts mit Computer- und Onlinerecht zu tun hat, verschiebibere ich mal ins Forum 'Medien und Wettbewerb'. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Bin schon auf die ersten Pressemitteilungen der Verbraucherzentralen gespannt, die nach Beschwerden von (völlig verblödeten!) Kunden mitteilen, dass "ohne Mehrwertsteuer" keinen Preisnachlass von 19% des Bruttopreises bedeutet, weil die Mehrwertsteuer nun mal auf Basis des Nettopreis errechnet wird ...
Noch gespannter bin ich, ob es auch dieses mal wieder "Superschlaue" geben wird, die argumentieren, daß "ohne Mehrwertsteuer" ja nur dann möglich ist, wenn der Artikel 0 EUR kostet, denn MwSt fällt ja (unabhängig davon, wie man einen Rabatt nennt) immer an, wenn man etwas kauft. Folglich werden diese "Superschlauen" dann nach dem Kauf wieder hinrennen und verlangen, daß sie ihr Geld wiederbekommen. Und einige dieser "Superschlauen" werden auch wieder den Leuten glauben, die jemanden kennen, dessen Bruder irgendwo gelesen hat, daß das auch tatsächlich geklappt hat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.01.07, 01:48 Titel:
Zitat:
Wer Geld verdienen will sitz jetzt am Rechner und macht Screenshots von allen Shops die nicht auf die 19% MwST. umgestellt haben
FvG war seit Tagen nicht im Forum...
Nebelhorn hat folgendes geschrieben::
Also dann am besten erstmal den MediaMa*** abmahnen! Der wirbt aktuell im Fernsehen damit, dass morgen alles ohne Mehrwertsteuer und damit 19% billiger ist.
Äh, hat mal jemand 'nen Fernsehhändler für mich?
M.A.S. hat folgendes geschrieben::
Noch gespannter bin ich, ob es auch dieses mal wieder "Superschlaue" geben wird, die argumentieren, daß "ohne Mehrwertsteuer" ja nur dann möglich ist, wenn der Artikel 0 EUR kostet, denn MwSt fällt ja (unabhängig davon, wie man einen Rabatt nennt) immer an, wenn man etwas kauft.
Darauf kommt man auch nur bei italienischem Wein südlich der Toscana...
Verfasst am: 04.01.07, 02:17 Titel: Lohnt es sich abzumahnen oder zu verstoßen?
>Macht es Sinn das A nette Aufforderung mit gravierenden Verstößen per Mail an B,C,D versendet?
Das wäre bereits eine Abmahnung.
Kaum. Die Erfolgsquote ist, wenn man kein Anwalt ist häufig unter 20% und man wird dann in 10% der Fälle gerne noch ausgelacht oder verumglimpft, weil man so dooof ist seinen Konkurenten den Internetauftritt kostenlos zu gestalten.
>Eine Abmahnung muss es ja nicht sofort sein
Eine anwaltliche Abmahnung hat zu ca. 50% Erfolg. Wobei dann allerdings wieder 90% sagen, dass das doch nicht hätte sein müssen. Es hätte doch eine kostenlose im Einzellfall auch verbotene kostenlose rechtliche Beratungsmitteilung genügt wie man seinen Internetauftritt rechtlich korrekt gestaltet, dann hätte man das selbstverständlich sofort gemacht.
Bezüglich der anderen 50% kann man sich dann überlegen ob man selbst die Anwaltskosten trägt, die für das außergerichtliche Verfahren allerdings mittlwerweile glücklicherweise frei verhandelbar sind oder ob man die Gerichtsweg beschreiten will.
Soweit es zum Gericht kommt wird man soweit alles korrekt ist und keinen rechtlichen oder sachlichen Fehler begangen hat etwa 8 Verfahren gewinnen und 2 verlieren. Das ist die gerichtliche Lotterie Durchschnittsquote, die hier allerdings trotz 100% korrektem rechtlichen Vorbringen und Anspruchs so hoch ist, weil manche Richter etwas gegen Abmahner haben. Sonst würde man entsprechend nur etwa 1 von 10 gleichen Verfahren verlieren. Das gilt aber für den gesamten Instanzenzug bis zum OLG! Innerhalb von etwa 20 Verfahren ist in einem Verfahren die Gegenseite so insolvent, dass einem die Rechtskosten nicht ersetzt werden (können).
Soweit das Unterlassungsverfahren vom Gericht abgewiesen wird, wird der angegebene Streitwert bis auf ganz seltene Außnahmen wie angegeben belassen und nicht vom Gericht herabgesetzt aber wenn zu niedrig viel öfter heraufgesetzt. Ist die Unterlassungsklage erfolgreich, dann wird der Streitwert auch von dem angegebenen Streitwert von 10000 EUR auf 1250 EUR herabgesetzt aber nur in ganz seltenen Ausnahmefällen vom Gericht, wenn viel zu gering angegeben, heraufgesetzt.
Daran erkennt man schon, das Richter keine 'Freunde' von Abmahnern sind.
Unterm Strich wird im Durchschnitt derjenige stark belohnt, der sich nicht an Gesetze hält auch wenn diese gegenüber dem gesetzestreuen Mitbürger sehr kostenintensiv und daher die jenigen, die sich nicht an die Gesetze halten für einen sehr schädigend sind.
Man kann sich auch an Verbraucherschutzvereine, einen Wettbewerbsverein (Wettbewerbszentrale) oder die IHK (ist Mitglied in der wettbewerbszentrale) wenden.
Die IHKs stehen nach Erfahrungswerten mehr auf der Seite der rechtlich verstoßenden Unternehmen.
Außerdem hat die Abmahnung (Unterlassungsklage) durch einen der vorstehenden Vereine den Nachteil, das einen im Falle der Zuwiderhandlung die Vertragsstrafe, die auch pauschalierter Schadenersatz sein soll, nicht ausbezahlt wird, sondern den Vereinen. Desweiteren wird man in der Regel über das Verfahren nicht informiert und kann auch zeitlich kein Einfluß genommen werden.
Vorstehende Erfahrungen stammen von einen anderem Forumposter, der jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet als Unternehmer gesammelt hat.
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