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A hat eine Forderung gegen die GmbH B.
GmbH B. hat die Forderung akzeptiert, aber nicht gezahlt.
A hat einen Mahnbescheid beantragt, der an GmbH B. nicht zugestellt werden konnte, da der Geschäftsbetrieb eingestellt wurde.
A hat daraufhin den Mahnbescheid an den Geschäftsführer von GmbH B. beantragt, der Mahnbescheid wurde dem Geschäftsführer an seine Privatadresse zugestellt und dieser hat nicht widersprochen.
Nun hat A. einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen den Geschäftsführer von GmbH B.
Mittlerweile hat die GmbH B. Insolvenz beantragt.
A. hat aber einen Vollstreckungsbescheid gegen den Geschäftsführer und nicht gegen die GmbH. Kann A. diesen Titel gegen den Geschäftsführer der GmbH B. mit Erfolg vollstrecken lassen, obwohl die Forderung ja eigentlich gegen die GmbH B. besteht ?
Man kann dem GF zwar einen Mahnbescheid für die Gmbh zustellen lassen. Aber nur das vermögen der GmbH pfänden
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.12.06, 14:09 Titel:
@ stgtklaus:
stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Das wars dann.
Man kann dem GF zwar einen Mahnbescheid für die Gmbh zustellen lassen. Aber nur das vermögen der GmbH pfänden
Die Antwort ist zwar, was die GmbH betrifft, im wesentlichen korrekt. Darauf bezog sich aber die Frage nicht. Werde mal etwas dazu schreiben, wenn ich Zeit habe.
Es kommt m.E. darauf an, wer genau als Antragsgener im Vollstreckungsbescheid bezeichnet ist.
Ist dies der GF als natürliche Person und der VB ist rechtskräftig geworden, dann wird er wohl dafür gerade stehen müssen.
Das Mahnverfahren ist kein Erkenntnisverfahren, bei dem die materielle Rechtslage usw geprüft wird. Wer sich nicht mittels Widerspruch oder spätestens Einspruch wehrt, hat Pech gehabt. _________________ In a world of compromise some don´t.
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