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Verfasst am: 01.12.06, 08:49 Titel: Muß Heimleitung die Adresse des Betreuers bekannt geben?
Muß Heimleitung die Adresse des Betreuers einer Frau die gegen ihren willen zwangsweise eingewiesen wurde bekannt geben?
Konkreter Fall:
eine alte Frau wohnte in einem offenen Haus eines Altenheimbetreibers für ehemalige Patienten aus einer psychiatrischen Klinik.
Ich kenne diese Frau seit etwa 5 Jahren, weil ich 14 tägig Seniorennachmittage organisiere. Auch hatte ich diese Frau schon des öfteren bei mir privat zu Gast. Erwähne das nur um darzustellen das ich die Frau soweit kenne und eigentlich den Eindruck habe das sie soweit gesund ist und ich als Aussenstehender Beobachter keinen Grund sehe warum man diese Frau in die geschlossene Abteilung dieses Altenheimbetreibers steckt.
Soweit ich es beobachten konnte hat diese Frau immer Flaschen gesammelt um durch das Flaschenpfand ihr Taschengeld aufzubessern. Das scheint wohl der Heimleitung , die sehr auf ein gutes Image achtet , miss fallen zu sein. Daraus hat man offensichtlich einen Grund konstruiert, diese Frau in die geschlossene Abteilung zu stecken. Den amtlichen Berufsbetreuer kennt die Dame kaum, kennt auch die Adresse nicht des etwa 150 km entfernt wohnenden Betreuers. Auch ist die alte Frau gehbehindert und hat deshalb ein Gehwägelchen. Nur ist bei diesem Gehwägelchen in keinem Rad Luft drin, die Bremsen funktionieren deshalb auch nicht. Obwohl sie das schon mehrmals reklamiert hat, fühlt sich offensichtlich niemand dafür zuständig.
Deshalb möchte ich mich mit dem amtlichen Betreuer in Verbindung setzen .
Nun nochmals meine Frage:
muss/darf mir die Heimleitung die Adresse des Betreuers bekannt geben?
da sehe ich schon aus datenschutzrechtlichen Gründen pechschwarz.
Wenn die Dame noch Verwandte oder Kinder hat, von denen sie besucht wird, dann würde ich diese nach der Adresse des Betreuers fragen.
Nun die Frage: was möchten Sie von dem Betreuer ? Soll er öfter kommen, sich mehr um die Dame kümmern ? Bitte bedenken Sie, es handelt sich um eine rechtliche Betreuung. Natürlich ist auch hier der menschliche Kontakt sehr wichtig. Aber aus Erfahrung weiss ich, dass manche der Meinung sind, Betreuung bedeutet nett auf dem Sofa sitzten, Kaffee trinken und über alte Zeiten reden. Genau das ist es aber nicht.
Ich finde es sehr gut, wie Sie sich um die Dame kümmern. Mögen Sie nicht die Betreuung selbst übernehmen ?
Auf jeden Fall wünschen ich Ihnen und der Dame besinnliche und schöne Festtage.
da sehe ich schon aus datenschutzrechtlichen Gründen pechschwarz.
Wenn die Dame noch Verwandte oder Kinder hat, von denen sie besucht wird, dann würde ich diese nach der Adresse des Betreuers fragen.
Die Dame hat 9 Kinder groß gezogen, nur kümmert sich von den Kindern offensichtlich kein einziges, nicht einmal zu den Feiertagen.
Hier bewahrheitet sich das Sprichwort.
Eine Mutter kann für 10 Kinder sorgen, aber 10 Kinder nicht für eine Mutter
Nun die Frage: was möchten Sie von dem Betreuer ?
1. Mit ihm reden, das diese Einweisung in die geschlossene Abteilung aufgehoben wird. Eine Schwester hat mir unter vorgehaltener Hand zu verstehen gegeben, Das sie auch der Meinung ist, das diese Frau zu unrecht in dem "beschützenden" Teil des Heimes eingesperrt ist.
2. Das er sich um ein funktionierendes Gehwägelchen kümmert.
Aber aus Erfahrung weiss ich, dass manche der Meinung sind, Betreuung bedeutet nett auf dem Sofa sitzten, Kaffee trinken und über alte Zeiten reden. Genau das ist es aber nicht.
Das ist mir schon klar.
Ich finde es sehr gut, wie Sie sich um die Dame kümmern. Mögen Sie nicht die Betreuung selbst übernehmen ?
Ja sofort, aber ich weis ja nicht einmal wer rechtlich für die Dame zuständig ist.
Ja sofort, aber ich weis ja nicht einmal wer rechtlich für die Dame zuständig ist.
Schildern Sie Ihr Anliegen dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Heim liegt und schlagen Sie einen Betreuerwechsel vor. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 02.12.06, 11:54 Titel: Re: ohne
winklerkay hat folgendes geschrieben::
Weil ich 14 tätig etwa 6 Senioren aus dem Heim zum Seniorennachmittag abhole, habe ich ziemlich freien Zugang ins Heim.
wollen sie dieses jahr nicht ein paar weihnachtsgrüße an die betreuer "schicken" u. benötigen deshalb die adressen *zwinker*.
karten können ja an besagtem nachmittag geschrieben u. bei der post eingeworfen werden. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Weil ich 14 tätig etwa 6 Senioren aus dem Heim zum Seniorennachmittag abhole, habe ich ziemlich freien Zugang ins Heim.
wollen sie dieses jahr nicht ein paar weihnachtsgrüße an die betreuer "schicken" u. benötigen deshalb die adressen *zwinker*.
karten können ja an besagtem nachmittag geschrieben u. bei der post eingeworfen werden.
Hallo,
danke für diesen Typ.
Man muss nur immer etwas kreativer denken.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 02.12.06, 16:57 Titel:
also ist es besser das X sich direkt ans Amtsgericht wendet der betreuer für die "zustände" von denen er nichst wusste u. von niemanden informiert wurde eventuell einen auf den deckel bekommt. er bekommt ein, zweimal im jahr gesagt hier ist alles bestens mit frau y, gesundheitlich ist auch nichts besonderes.
das frau y ABER nicht ihrem "hobby" nachgehen darf, auf einer geschlossenen WG ist obwohl dies nicht nötig ist u. keine luft auf den rädern des benötigten gehwägelchens hat wird nicht erwähnt.
ich habe es selbst miterlebt wo richterliche beschlüsse so "manipuliert" wurden das bewohner auf eine wg einziehen konnten damit diese voll wird, das ich deshalb immer sehr hellhörig bin wenn es darum geht das jemand in einer geschlossenen wg ist obwohl er das nicht benötigt.
seien wir mal ehrlich, bei der finanziellen lage u. der schlechten mitarbeiter besetzung ist es nicht möglich das ein mitarbeiter mit person q rausgeht wie es im "manipulierten" beschluss steht. somit versauert person q auf der wg weil kein MA u. keine zeit vorhanden ist um raus zu gehen u. person q zu beaufsichtigen.
das man an die weihnachtskarte nicht gleich den "beschwerdebrief" hängen sollte ist schon klar. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Verfasst am: 09.12.06, 10:09 Titel: Re: Muß Heimleitung die Adresse des Betreuers bekannt geben?
winklerkay hat folgendes geschrieben::
Muß Heimleitung die Adresse des Betreuers einer Frau die gegen ihren willen zwangsweise eingewiesen wurde bekannt geben?
Konkreter Fall:
eine alte Frau wohnte in einem offenen Haus eines Altenheimbetreibers für ehemalige Patienten aus einer psychiatrischen Klinik.
Ich kenne diese Frau seit etwa 5 Jahren, weil ich 14 tägig Seniorennachmittage organisiere. Auch hatte ich diese Frau schon des öfteren bei mir privat zu Gast. Erwähne das nur um darzustellen das ich die Frau soweit kenne und eigentlich den Eindruck habe das sie soweit gesund ist und ich als Aussenstehender Beobachter keinen Grund sehe warum man diese Frau in die geschlossene Abteilung dieses Altenheimbetreibers steckt.
Soweit ich es beobachten konnte hat diese Frau immer Flaschen gesammelt um durch das Flaschenpfand ihr Taschengeld aufzubessern. Das scheint wohl der Heimleitung , die sehr auf ein gutes Image achtet , miss fallen zu sein. Daraus hat man offensichtlich einen Grund konstruiert, diese Frau in die geschlossene Abteilung zu stecken. Den amtlichen Berufsbetreuer kennt die Dame kaum, kennt auch die Adresse nicht des etwa 150 km entfernt wohnenden Betreuers. Auch ist die alte Frau gehbehindert und hat deshalb ein Gehwägelchen. Nur ist bei diesem Gehwägelchen in keinem Rad Luft drin, die Bremsen funktionieren deshalb auch nicht. Obwohl sie das schon mehrmals reklamiert hat, fühlt sich offensichtlich niemand dafür zuständig.
Deshalb möchte ich mich mit dem amtlichen Betreuer in Verbindung setzen .
Nun nochmals meine Frage:
muss/darf mir die Heimleitung die Adresse des Betreuers bekannt geben?
Sie können sich von der Dame als Verfahrensbevollmächtigter einsetzen lassen, bei Gericht die Akten einsehen und für sie z.B. Beschwerden einlegen kann (§ 67 Absatz 1 Satz 7 FGG). Weitere Informationen finden sich auch hier.
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